Hans Hellfritt, Sohn der Güttlin Helfritin von Leonberg, gef. daselbst, weil er trotz seines amtlichen Eides, die von Vogt und Richtern zu Leonberg eingesetzten Vormünder und Pfleger seiner Mutter anzuerkennen, diesen bei der Übernahme der Pflegschaft erhebliche Schwierigkeiten gemacht hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, in Zukunft der Leonberger Obrigkeit zu gehorchen, gegen die Pfleger seiner Mutter nicht mit ungeziemten Worten oder Taten vorzugehen, die von ihm veränderte inventierte Habe wieder an ihren Platz zurückzubringen, seine Atzungs- du Gefängniskosten zu bezahlen und schwört U.