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Vertrag vom 8. Juni 1867 zwischen dem Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen wegen Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins: Bd. 5
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Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Z - Zoll) >> Akten von 1867 bis ca. 1930 >> Zollverein (Allgemeines, Fortführung und Zugehörigkeit) >> Zollverein, Fortführung des Zollvereins, Zugehörigkeit Luxemburgs (I gen. 1, V gen. 1), Anschlüsse (V gen. 3, 15) >> Vertrag vom 8. Juni 1867 zwischen dem Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen wegen Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins