Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar an Schultheiß und Schöffen des Gerichts Haiger (Heyger), teilen mit, dass ihre Mitbürger Joist Wanner und Elße sowie Offenbachs Jacob und Katherin, deren Hausfrauen, Erbe und Güter in deren Gericht an Molnerhen von Dresselndorf (Dreseldorff) und seine Erben, Moilhen und dessen Frau Metze verkauft, dass Joist auf die Güter, die Elße zustanden, verzichtet hat, daß Jacob und Katherin ihr 1/2 'Folkerhen Gut' im Gericht Haiger verkauft und vor ihnen verzichtet haben und bitten das Gericht Haiger, die Kaufurkunde zu besiegeln, damit diese zu ihrer Bezahlung, nach Meldung des Weinkaufs, 18 Gulden, kommen können.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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