Michel Strölin von Unterwaldhausen bekennt, daß ihm Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant in Konstanz, Klaus im Stainhaus und Johann Labhart, Bürger und des Rats daselbst, als Regenten des Klosters Petershausen ein Lehengut in Ebenweiler kraft eines inserierten Lehenbriefs vom selben Datum zu rechtem Erblehen verliehen haben. Zu dem Gut gehören 3 Mannmahd Wieswachs in zwei Teilen, angrenzend an die Frauen von Baindt und den Weinenderfurt, den zuvor Rümigius Müller von Ebenweiler innehatte. Die Verleihung erfolgt zu einem jährlichen Bodenzins von 1 lb d Konstanzer Währung, fällig zu Michaeli. Unwetter, "landsbresten" und sonstige höhere Gewalt befreien nicht von der Leistung. Der Aussteller muß die Pflichten eines Lehenmanns erfüllen, worauf er Lehenpflicht geleistet hat. Er muß das Gut in gutem Zustand und ungeteilt erhalten, darf auch nichts entfremden. Bei Handänderungen, sei es durch Verkauf, Erbfall oder Wahl eines neuen Prälaten, muß das Gut innerhalb von drei Monaten mit 5 ß d Ehrschatz neu empfangen werden. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. Dasselbe gilt für Gotteshausleute. Wenn auch diese nicht kaufen wollen, kommen andere zum Zug, aber nicht Klöster, Spitäler und sonstige tote Hände.