Michel Strölin von Unterwaldhausen bekennt, daß ihm Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant in Konstanz, Klaus im Stainhaus und Johann Labhart, Bürger und des Rats daselbst, als Regenten des Klosters Petershausen ein Lehengut in Ebenweiler kraft eines inserierten Lehenbriefs vom selben Datum zu rechtem Erblehen verliehen haben. Zu dem Gut gehören 3 Mannmahd Wieswachs in zwei Teilen, angrenzend an die Frauen von Baindt und den Weinenderfurt, den zuvor Rümigius Müller von Ebenweiler innehatte. Die Verleihung erfolgt zu einem jährlichen Bodenzins von 1 lb d Konstanzer Währung, fällig zu Michaeli. Unwetter, "landsbresten" und sonstige höhere Gewalt befreien nicht von der Leistung. Der Aussteller muß die Pflichten eines Lehenmanns erfüllen, worauf er Lehenpflicht geleistet hat. Er muß das Gut in gutem Zustand und ungeteilt erhalten, darf auch nichts entfremden. Bei Handänderungen, sei es durch Verkauf, Erbfall oder Wahl eines neuen Prälaten, muß das Gut innerhalb von drei Monaten mit 5 ß d Ehrschatz neu empfangen werden. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. Dasselbe gilt für Gotteshausleute. Wenn auch diese nicht kaufen wollen, kommen andere zum Zug, aber nicht Klöster, Spitäler und sonstige tote Hände.
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Michel Strölin von Unterwaldhausen bekennt, daß ihm Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant in Konstanz, Klaus im Stainhaus und Johann Labhart, Bürger und des Rats daselbst, als Regenten des Klosters Petershausen ein Lehengut in Ebenweiler kraft eines inserierten Lehenbriefs vom selben Datum zu rechtem Erblehen verliehen haben. Zu dem Gut gehören 3 Mannmahd Wieswachs in zwei Teilen, angrenzend an die Frauen von Baindt und den Weinenderfurt, den zuvor Rümigius Müller von Ebenweiler innehatte. Die Verleihung erfolgt zu einem jährlichen Bodenzins von 1 lb d Konstanzer Währung, fällig zu Michaeli. Unwetter, "landsbresten" und sonstige höhere Gewalt befreien nicht von der Leistung. Der Aussteller muß die Pflichten eines Lehenmanns erfüllen, worauf er Lehenpflicht geleistet hat. Er muß das Gut in gutem Zustand und ungeteilt erhalten, darf auch nichts entfremden. Bei Handänderungen, sei es durch Verkauf, Erbfall oder Wahl eines neuen Prälaten, muß das Gut innerhalb von drei Monaten mit 5 ß d Ehrschatz neu empfangen werden. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. Dasselbe gilt für Gotteshausleute. Wenn auch diese nicht kaufen wollen, kommen andere zum Zug, aber nicht Klöster, Spitäler und sonstige tote Hände.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 757
fasc. 028 n. 10
B 522 II U 0668
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1510 März 27 (uff mittwoch vor dem hailgen tag zu Ostren)
30,2 x 46,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Michel Strölin von Unterwaldhausen
Empfänger: Regenten des Klosters Petershausen
Siegler: Hans von Ulm, Stadtammann in Konstanz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Empfänger: Regenten des Klosters Petershausen
Siegler: Hans von Ulm, Stadtammann in Konstanz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Bletz von Rot(h)enstein, Johann, Domdechant
Labhart, Hans
Müller, Remigius
Stainhaus, Klaus im
Steinhaus, Klaus im
Strölin, Michel
Ulm, Hans von, Stadtammann
Baindt RV; Frauenkloster
Ebenweiler RV
Ebenweiler RV; Einwohner
Konstanz KN; Domdechant
Konstanz KN; Einwohner
Konstanz KN; Ratsmitglieder
Konstanz KN; Stadtammann
Konstanz KN; Währung
Petershausen : Konstanz KN; Kloster, Regenten
Unterwaldhausen RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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