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Bischof Dietrich und das Paderborner Domkapitel erteilen dem Kloster Willebadessen das Recht sich mit einer Ringmauer zu umgeben unter der Bedingung, daß die so entstandenen Stadt eine offene und dem Paderborner Bischof stets freundlich gesinnt sei.
Bischof Dietrich und das Paderborner Domkapitel erteilen dem Kloster Willebadessen das Recht sich mit einer Ringmauer zu umgeben unter der Bedingung, daß die so entstandenen Stadt eine offene und dem Paderborner Bischof stets freundlich gesinnt sei.