Erzbischof Heinrich von Köln verordnet auf Anstehen der Äbtissin und des Kapitels zu Vilich, dass wegen der großen Schulden desselben künftig die Anzahl der Stiftsfräulein aus zwölf und der Kanonichen aus drei Personen bestehen solle, weist denselben, wie auch der Äbtissin gewisse Revenüen an und bestimmt, dass die übrigbleibenden Gefälle zur Tilgung jener Schulden verordnet werden. d. crast. b. Jacobi. Mit Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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