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Berufungssache des Kramers Thomas Barloe auf dem Fischmarkt, Kläger ./. den Lic. Johan Vehoff, wohnhaft hinter dem Schmiedehause, Beklagter. Hauptmann Godfrid Walbach und Frau Alheit Droste haben dem Kläger ihre Forderung an die Eheleute Melchior Schwering und Elsabe Rottman abgetreten. Die Schuldner hinterlegten das Geld, der Beklagte erhebt Anspruch darauf, weil die Frau Walbach ihm die Forderung vor der Abtretung an diese verpfändet habe. Kläger macht geltend, dass die Frau nicht berechtigt zur Verpfändung gewesen sei, sondern nur der Mann. Bei den Akten befinden sich mehrere Anlagen.

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Stadtarchiv Münster
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