Hinse der Coster hat mit Zustimmung seiner Ehefrau und aller Erben
für eine bereits bezahlte Summe Geld den Stiftsdamen und Kanonikern des
Stiftes Essen anderthalb Morgen Land bei Fronhausen (Vroenhusen) unter
Bedingungen verk-auft, die in einer anderen, hierüber ausg-estellten Urkunde
enthalten sind. Er stellt, da sein Sohn Johann auf das Land noch nicht
verzichtet hat, für die noch zu leistende Auflassung und Währschaft als
Bürgen: Werner Siuardes Sohn und Wenemar Pellenweuer. Wenn sein Sohn nicht
binnen der nächsten zwei Jahre verzichtet und den Käufern dadurch ein
Schaden entsteht, so wird er mit den Bürgen nach Weisung der Käufer ins
Einl-ager gehen, bis die Auflassung vollzogen und etwaiger Schaden
abgegolten ist. - Es siegelt wegen Siegelkarenz des Auss-tellers auf seine
und der Bürgen Bitten Everd Ouelacker, Richter zu Essen. Gegeven in den iaer
ons heren du men screyf 1348, des neysten sonnendages na sunte Iohans dach
ante portam Latinam.