Hinse der Coster hat mit Zustimmung seiner Ehefrau und aller Erben für eine bereits bezahlte Summe Geld den Stiftsdamen und Kanonikern des Stiftes Essen anderthalb Morgen Land bei Fronhausen (Vroenhusen) unter Bedingungen verk-auft, die in einer anderen, hierüber ausg-estellten Urkunde enthalten sind. Er stellt, da sein Sohn Johann auf das Land noch nicht verzichtet hat, für die noch zu leistende Auflassung und Währschaft als Bürgen: Werner Siuardes Sohn und Wenemar Pellenweuer. Wenn sein Sohn nicht binnen der nächsten zwei Jahre verzichtet und den Käufern dadurch ein Schaden entsteht, so wird er mit den Bürgen nach Weisung der Käufer ins Einl-ager gehen, bis die Auflassung vollzogen und etwaiger Schaden abgegolten ist. - Es siegelt wegen Siegelkarenz des Auss-tellers auf seine und der Bürgen Bitten Everd Ouelacker, Richter zu Essen. Gegeven in den iaer ons heren du men screyf 1348, des neysten sonnendages na sunte Iohans dach ante portam Latinam.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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