Graf Ulrich V. teilt Zürich mit, daß Graf Eberhard V. auf einem Tag zu Konstanz ober Überlingen die 300 fl. Abfindung für die Erbansprüche Gebharts durch die Erben gegen Quittung und Übergabe der Urkunden Gebharts entrichten lassen wolle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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