Der Rat zu Gunzenhausen beurkundet, dass Margreth Hübmairin zu Gunzenhausen ihrem Mann Vollmacht erteilt hat, sie vor dem Landgericht Nürnberg in ihrem Erbschaftsprozess gegen Seitz Sewrlin, dessen Frau und deren Stiefsohn Hans Sewrlin von Wurmbach zu vertreten.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg