Märk von Schellenberg bestätigt, dass er die Rechte des Klosters St. Gallen an der Kirche von Wasserburg unbeinträchtigt bleiben, nachdem ihm der Abt Ku(o)n von St. Gallen erlaubt hat, die Pfänder zu Hege und Wasserburg dem Ulrich von Ebersberg weiter zu verpfänden. Weder er noch seine Vorfahren haben jemals Rechte an der Kirche gehabt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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