Schweder Raeshorn, Richter der Stadt und des Amts Bredenvort, bekundet, dass Rotger von Diepenbrock zu Tenkink und seine Ehefrau Johanna von Scheven den ihnen zustehenden Teil des Zehnten im Kirchspiele Winterswyck, Bauerschaft Brinkhorn, mit dem die Familie von Diepenbrock von dem Bischofe von Münster belehnt ist, den Vormündern der hinterlassenen Kinder Hermanns von Diepenbrock zu Buldern und Mark und seiner Ehefrau Gertrud geb. von Holle, nämlich dem Domdechanten Eberhard von Mallinckrodt zu Minden und dem Domherrn Rudolf von Dinklage zu Minden, Joachim Freitag zum Löringhof und Bernhard von Oer zu Kakesbeck verkauft haben. Adolf von Merveld, Herr zu Merveld, gibt als Vormund seines Schwestersohns Jürgen von Diepenbrock zu Tenkink hierzu seine Zustimmung. Vertreter des Richters bzw. Stantgenoten: Gerhard Menkinck, Wilhelm Wisselinck und Heinrich Hertlief

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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