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Die Strafen, die von der Regierung angesetzt werden, sollen in den ersten acht Tagen eingetrieben werden, damit die Bestraften vom Fürsten keinen Nachlass erschleichen können
Die Strafen, die von der Regierung angesetzt werden, sollen in den ersten acht Tagen eingetrieben werden, damit die Bestraften vom Fürsten keinen Nachlass erschleichen können