Abt Werner, Prior Helmung, Gottschalk cellerarius, Konr. v. Twiste camerarius, Heinr. Süsemede, Konr. von Kassel, Heinr. Fabri d. ä., Joh. von Gra...
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Urk. 27, 408
Urk. 27, A II, Kloster Hasungen
Urk. 27 Kloster Hasungen - [ehemals: A II]
Kloster Hasungen - [ehemals: A II] >> 1400-1424
1420 Juli 12
Entwurf, Perg.,mit mehrfachen Änderungen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta anno a nativitate domini 1420 indictione 13. die 12. mensis Julii pontificatus Martini pape quinti anno tercio.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Werner, Prior Helmung, Gottschalk cellerarius, Konr. v. Twiste camerarius, Heinr. Süsemede, Konr. von Kassel, Heinr. Fabri d. ä., Joh. von Gran (Grahen), der gen. Camerman, Hartmann von Corbach (Corbeke), Heinr. Rymberti und Heinr. Fabri d. j. Mönche und Konventualen des Kl. Hasungen waren im Kapitel versammelt, als Werner eine Appellation in ihrer aller Namen den Notar Hartmud Fabri Kleriker übergab gegen ein Urteil, das am päpstl. Hofe für Joh. Schützeberg den angeblichen Pfarrer von Schützeberg und Wolfhagen gegen das Kloster gefällt worden sei und worin darauf verwiesen wurde, dass diese Pfarrei seit vielen Jahren ihrem Kloster einverleibt sei, die angeblichen Prokuratoren des Klosters aber Arnold Cleyne und Joh. Wever nicht berechtigt gewesen seien sich in dieser Sache für Vertreter des Klosters auszugeben, auch sich durchaus parteiisch für Joh. Schützeberg gezeigt hätten. Daher halten sie alle jene Verhandlungen ebenso wie den auf irrigen Voraussetzungen beruhenden Spruch des Kardinals Antonius für ungiltig und appellieren an den Papst.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Joh. Drossel Pleban in Weimar (Wimar) [hiernach stand im Entwurf anfangs noch Mangold, ständiger Vikar in Schützeberg. Sein Name wurde gestrichen und dafür der des Joh. Fumpersen nachgetragen], Heinr. Druckverling Priester und Joh. Fumpersen.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Werner, Prior Helmung, Gottschalk cellerarius, Konr. v. Twiste camerarius, Heinr. Süsemede, Konr. von Kassel, Heinr. Fabri d. ä., Joh. von Gran (Grahen), der gen. Camerman, Hartmann von Corbach (Corbeke), Heinr. Rymberti und Heinr. Fabri d. j. Mönche und Konventualen des Kl. Hasungen waren im Kapitel versammelt, als Werner eine Appellation in ihrer aller Namen den Notar Hartmud Fabri Kleriker übergab gegen ein Urteil, das am päpstl. Hofe für Joh. Schützeberg den angeblichen Pfarrer von Schützeberg und Wolfhagen gegen das Kloster gefällt worden sei und worin darauf verwiesen wurde, dass diese Pfarrei seit vielen Jahren ihrem Kloster einverleibt sei, die angeblichen Prokuratoren des Klosters aber Arnold Cleyne und Joh. Wever nicht berechtigt gewesen seien sich in dieser Sache für Vertreter des Klosters auszugeben, auch sich durchaus parteiisch für Joh. Schützeberg gezeigt hätten. Daher halten sie alle jene Verhandlungen ebenso wie den auf irrigen Voraussetzungen beruhenden Spruch des Kardinals Antonius für ungiltig und appellieren an den Papst.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Joh. Drossel Pleban in Weimar (Wimar) [hiernach stand im Entwurf anfangs noch Mangold, ständiger Vikar in Schützeberg. Sein Name wurde gestrichen und dafür der des Joh. Fumpersen nachgetragen], Heinr. Druckverling Priester und Joh. Fumpersen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ