Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Dieter von Isenburg, Graf zu Büdingen (dem wirdigen und edeln unsem lieben getruwen hern Diethern von Ysenburg graven zu Budingen) wegen treuer Dienste und "sunder fruntschafft und neygung" in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, Dieter mitsamt Land und Leuten, seinen Gütern und den Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute und Untergebenen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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