Herrschaft Gammertingen-Hettingen samt Herrschaft Neufra (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 5 T 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Erworbene weltliche Herrschaften, säkularisierte Klöster und Stifte >> Weltliche Herrschaften und Güter >> Hohenzollern
1501-1827
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
Zur Geschichte der Herrschaft Gammertingen-Hettingen
Das Gebiet um Gammertingen und Hettingen befand sich im 11. Jahrhundert größtenteils im Besitz der Grafen von Achalm. Nach deren Aussterben 1098 gelangte der Herrschaftskomplex über die Grafen von Grüningen und die Welfen im 12. Jahrhundert an die Grafen von Gammertingen und Achalm. Als dieses Geschlecht 1182 ausgestorben war, fiel sein Besitz über zwei Erbtöchter teils an die Grafen von Ronsberg, teils an die Grafen von Neuffen. Der Besitz der Ronsberger in und um Gammertingen kam in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts an die Grafen von Veringen, die dann auch die Städte Gammertingen und Hettingen gründeten. Der letzte Graf von Veringen, Wolfrad VIII., vermachte 1407 seinem Neffen Heinrich von Rechberg die Städte Gammertingen und Hettingen sowie die Ortschaften Hermentingen, Harthausen, Feldhausen, das halbe Dorf Kettenacker und Ittenhausen.
Bereits 1447 verkaufte Hans von Rechberg die Herrschaft an Württemberg, das diese dann aber schon 1468 an die Herren von Bubenhofen veräußerte. 1524 schließlich verkaufte Kaspar von Bubenhofen die Herrschaft, die damals aus den Städten Gammertingen und Hettingen sowie aus den Dörfern Neufra, Harthausen, Feldhausen, Kettenacker, Ittenhausen, Hermentingen, dem Weiler Bronnen und dem Birkhof bestand, an Dietrich III. Speth. Bestandteil der Herrschaft war auch die Vogtei des Benediktinerinnenklosters Mariaberg, die jedoch später immer umstritten blieb.
Als Herzog Ulrich von Württemberg 1534 in sein Herzogtum zurückkehren konnte, ließ er auch die Güter seines Feindes Dietrich Speth besetzen. Diese wurden jedoch nach 1550 und endgültig durch einen Vergleich 1580 an die Speths zurückgegeben.
Infolge einer Erbteilung entstanden 1599 die Speth¿schen Linien Hettingen, Gammertingen und Neufra. Die Herrschaft Hettingen umfasste die gleichnamige Stadt und die Dörfer Hermentingen und Kettenacker (letzteres bis 1753) und zwischen 1664 und 1744 auch ein Drittel des Dorfes Neufra (Unterdorf). Die Herrschaft Neufra, die das Dorf Neufra und den Birkhof umfasste, bestand jedoch nur zeitweise, nämlich von 1599 bis 1608, von 1620 bis 1633 und von 1657 bis 1734. Ansonsten gehörte Neufra mit dem Birkhof, abgesehen von einem Drittel des Dorfs zwischen 1664 und 1744, zur Herrschaft Gammertingen, die auch die gleichnamige Stadt und die Dörfer Feldhausen, Harthausen und Bronnen (letzteres bis 1706) umfasste. Seit 1791 wurden die reichsritterschaftlichen Herrschaften von einem Speth¿schen Obervogteiamt mit Sitz in Gammertingen verwaltet. Die Herrschaft Gammertingen-Hettingen, die 1805 von Württemberg besetzt war, wurde in der Rheinbundakte 1806 der Landeshoheit von Hohenzollern-Sigmaringen unterstellt.
Inhalt und Bewertung
Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes
Vorliegendes Findbuch enthält Schriftgut der Speth`schen Herrschaften Gammertingen, Hettingen und Neufra, das nach Bildung und Verzeichnung des Bestands ¿Herrschaft Gammertingen und Hettingen¿ durch Karl Theodor Zingeler im Jahre 1880 (siehe FAS DS 5 T 1) ins Fürstliche Archiv gelangt ist. Diese Archivalien wurden von dem Fürstlichen Archivrat Dr. Johannes Maier auf einzelnen Karteikarten verzeichnet, mit arabischen Zahlen versehen und dem Mischbestand Neuverzeichnete Akten (NVA) einverleibt.
Die von dem in den Herrschaften Gammertingen, Hettingen und Neufra erwachsenen Schriftgut angefertigten Titelaufnahmen formierte Dr. Maier provenienzmäßig zu einem Zettelrepertorium.
Die einzelnen Titelaufnahmen wurden 1987 und 1990 von Frau Neuendorff nach der Rubrikenordnung geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken wurden die einzelnen Titelaufnahmen chronologisch gelegt und danach mit arabischen Zahlen fortlaufend durchnummeriert. Die Archivalieneinheiten wurden aus dem Mischbestand NVA herausgezogen. Sie sind daher nach den neuvergebenen Nummern zu zitieren. Bei den unter den Titelaufnahmen jeweils angegebenen NVA-Nummern handelt es sich um die alten, vorläufigen Signaturen.
Die Reinschrift des Repertoriums wurde ebenfalls von Frau Neuendorff besorgt.
Weitere Unterlagen der Herrschaften Gammertingen, Hettingen und Neufra werden in den Beständen Ho 173 (Herrschaft Gammertingen), Ho 174 (Herrschaft Hettingen) und Ho 175 (Herrschaft Neufra) des Staatsarchivs Sigmaringen verwahrt.
Der vorliegende Bestand umfasst 241 Archivalieneinheiten.
Sigmaringen, Frühjahr 1991
Dr. Becker
Oberstaatsarchivrat
Die Titelaufnahmen wurden im Herst 2015 retrokonvertiert.
Vorbemerkung
Zur Geschichte der Herrschaft Gammertingen-Hettingen
Das Gebiet um Gammertingen und Hettingen befand sich im 11. Jahrhundert größtenteils im Besitz der Grafen von Achalm. Nach deren Aussterben 1098 gelangte der Herrschaftskomplex über die Grafen von Grüningen und die Welfen im 12. Jahrhundert an die Grafen von Gammertingen und Achalm. Als dieses Geschlecht 1182 ausgestorben war, fiel sein Besitz über zwei Erbtöchter teils an die Grafen von Ronsberg, teils an die Grafen von Neuffen. Der Besitz der Ronsberger in und um Gammertingen kam in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts an die Grafen von Veringen, die dann auch die Städte Gammertingen und Hettingen gründeten. Der letzte Graf von Veringen, Wolfrad VIII., vermachte 1407 seinem Neffen Heinrich von Rechberg die Städte Gammertingen und Hettingen sowie die Ortschaften Hermentingen, Harthausen, Feldhausen, das halbe Dorf Kettenacker und Ittenhausen.
Bereits 1447 verkaufte Hans von Rechberg die Herrschaft an Württemberg, das diese dann aber schon 1468 an die Herren von Bubenhofen veräußerte. 1524 schließlich verkaufte Kaspar von Bubenhofen die Herrschaft, die damals aus den Städten Gammertingen und Hettingen sowie aus den Dörfern Neufra, Harthausen, Feldhausen, Kettenacker, Ittenhausen, Hermentingen, dem Weiler Bronnen und dem Birkhof bestand, an Dietrich III. Speth. Bestandteil der Herrschaft war auch die Vogtei des Benediktinerinnenklosters Mariaberg, die jedoch später immer umstritten blieb.
Als Herzog Ulrich von Württemberg 1534 in sein Herzogtum zurückkehren konnte, ließ er auch die Güter seines Feindes Dietrich Speth besetzen. Diese wurden jedoch nach 1550 und endgültig durch einen Vergleich 1580 an die Speths zurückgegeben.
Infolge einer Erbteilung entstanden 1599 die Speth¿schen Linien Hettingen, Gammertingen und Neufra. Die Herrschaft Hettingen umfasste die gleichnamige Stadt und die Dörfer Hermentingen und Kettenacker (letzteres bis 1753) und zwischen 1664 und 1744 auch ein Drittel des Dorfes Neufra (Unterdorf). Die Herrschaft Neufra, die das Dorf Neufra und den Birkhof umfasste, bestand jedoch nur zeitweise, nämlich von 1599 bis 1608, von 1620 bis 1633 und von 1657 bis 1734. Ansonsten gehörte Neufra mit dem Birkhof, abgesehen von einem Drittel des Dorfs zwischen 1664 und 1744, zur Herrschaft Gammertingen, die auch die gleichnamige Stadt und die Dörfer Feldhausen, Harthausen und Bronnen (letzteres bis 1706) umfasste. Seit 1791 wurden die reichsritterschaftlichen Herrschaften von einem Speth¿schen Obervogteiamt mit Sitz in Gammertingen verwaltet. Die Herrschaft Gammertingen-Hettingen, die 1805 von Württemberg besetzt war, wurde in der Rheinbundakte 1806 der Landeshoheit von Hohenzollern-Sigmaringen unterstellt.
Inhalt und Bewertung
Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes
Vorliegendes Findbuch enthält Schriftgut der Speth`schen Herrschaften Gammertingen, Hettingen und Neufra, das nach Bildung und Verzeichnung des Bestands ¿Herrschaft Gammertingen und Hettingen¿ durch Karl Theodor Zingeler im Jahre 1880 (siehe FAS DS 5 T 1) ins Fürstliche Archiv gelangt ist. Diese Archivalien wurden von dem Fürstlichen Archivrat Dr. Johannes Maier auf einzelnen Karteikarten verzeichnet, mit arabischen Zahlen versehen und dem Mischbestand Neuverzeichnete Akten (NVA) einverleibt.
Die von dem in den Herrschaften Gammertingen, Hettingen und Neufra erwachsenen Schriftgut angefertigten Titelaufnahmen formierte Dr. Maier provenienzmäßig zu einem Zettelrepertorium.
Die einzelnen Titelaufnahmen wurden 1987 und 1990 von Frau Neuendorff nach der Rubrikenordnung geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken wurden die einzelnen Titelaufnahmen chronologisch gelegt und danach mit arabischen Zahlen fortlaufend durchnummeriert. Die Archivalieneinheiten wurden aus dem Mischbestand NVA herausgezogen. Sie sind daher nach den neuvergebenen Nummern zu zitieren. Bei den unter den Titelaufnahmen jeweils angegebenen NVA-Nummern handelt es sich um die alten, vorläufigen Signaturen.
Die Reinschrift des Repertoriums wurde ebenfalls von Frau Neuendorff besorgt.
Weitere Unterlagen der Herrschaften Gammertingen, Hettingen und Neufra werden in den Beständen Ho 173 (Herrschaft Gammertingen), Ho 174 (Herrschaft Hettingen) und Ho 175 (Herrschaft Neufra) des Staatsarchivs Sigmaringen verwahrt.
Der vorliegende Bestand umfasst 241 Archivalieneinheiten.
Sigmaringen, Frühjahr 1991
Dr. Becker
Oberstaatsarchivrat
Die Titelaufnahmen wurden im Herst 2015 retrokonvertiert.
241 Einheiten (1,5 lfd.m)
Bestand
Literatur: Herbert Burkarth: Geschichte der Herrschaft Gammertingen-Hettingen. Sigmaringen 1983.
Neufra SIG; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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