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Die Gräfinnen Sophie Ernestine und Katharina Charlotte zu Löwenstein verzichten nach dem Ableben ihrer Geschwister zu Gunsten der Agnaten des gräflich löwensteinschen Hauses auf das ihnen bisher allein zustehende Heiratsgut ihrer Mutter im Betrage von 4.000 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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