Heinrich von Rübenach (Ribenach) und Gerhard Vol, Ritter, sowie alle ihre Erben bestätigen dem Grafen Ruprecht (Ru<ha>o<he>preht) von Virneburg (Verenbu<ha>e<he>rg) und dessen Sohn Gerhard ihr Wiederlösungsrecht am Zehnten zu Zeuzheim (Zu<ha>e<he>tz), das diese sich in der den Ausstellern kürzlich zugestellten Urkunde vorbehalten haben. Sr.: Gerhard Vol, Ritter. Ausf. Perg. - 1 Sg. anh., Reste - Rv. Undatiert; Datierung durch Schriftvergleich und in sachlicher Anlehnung an Iwanski, Beilage Nr. VIII.