Der Konvent von Rohr erteilt Propst Johannes von Rohr die Vollmacht, das Stift in Rechtsangelegenheiten bezüglich des klosterlichen Guts zu Arnhofen gegen Degenhart Ofenstetter (Ovensteter) zu Offenstetten zu vertreten. S: Konvent von Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv