Hertwig v. Wolfskehl bekundet, dass sein Streit mit Graf Johann v. Katzenelnbogen und dessen verstorbenem Schwiegervater wegen der Kirche zu Biebe...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1404 März 24
Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Biebesheim. Siegel ab. Kopie (um 1430) Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar 369. Kopie (15. Jahrhundert) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen. Drei Kopie (16. Jahrhundert) Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 47v. Kasseler Rep. I S. 204
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1404 in crastino Palmarum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hertwig v. Wolfskehl bekundet, dass sein Streit mit Graf Johann v. Katzenelnbogen und dessen verstorbenem Schwiegervater wegen der Kirche zu Biebesheim (Bubis-) dahin geschlichtet ist, dass zunächst Simon Brömser, Kanonicus zu Neuhausen bei Worms, dem Hertwig die Kirche verliehen hat, lebenslänglich in ungestörtem Besitz der Kirche verbleiben soll. Nach seinem Tode sollen Graf Johann oder seine Erben die Kirche verleihen. Wenn sie dann wieder ledig wird, soll sie von Hertwig oder Gernand v. Wolfskehl, Neffen Hertwigs, oder von ihren Erben, und zwar dem ältesten ihres Stammes, zweimal nacheinander verliehen werden. Danach steht dieses Recht den Erben Graf Johanns wieder einmal zu. Zugegen waren: Hermann von Geismar, Kanonicus des Wormser Domstiftes und Dekan zu St. Andreas daselbst, Magister Dietmar Treysa von Fritzlar, Kanonicus zu Neuhausen und zu St. Andreas in Worms, Ritter Emicho v. Bürresheim. Gernand bekundet seine Einwilligung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegler des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 2429; Baur, Hessische Urkunden IV, 16
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hertwig v. Wolfskehl bekundet, dass sein Streit mit Graf Johann v. Katzenelnbogen und dessen verstorbenem Schwiegervater wegen der Kirche zu Biebesheim (Bubis-) dahin geschlichtet ist, dass zunächst Simon Brömser, Kanonicus zu Neuhausen bei Worms, dem Hertwig die Kirche verliehen hat, lebenslänglich in ungestörtem Besitz der Kirche verbleiben soll. Nach seinem Tode sollen Graf Johann oder seine Erben die Kirche verleihen. Wenn sie dann wieder ledig wird, soll sie von Hertwig oder Gernand v. Wolfskehl, Neffen Hertwigs, oder von ihren Erben, und zwar dem ältesten ihres Stammes, zweimal nacheinander verliehen werden. Danach steht dieses Recht den Erben Graf Johanns wieder einmal zu. Zugegen waren: Hermann von Geismar, Kanonicus des Wormser Domstiftes und Dekan zu St. Andreas daselbst, Magister Dietmar Treysa von Fritzlar, Kanonicus zu Neuhausen und zu St. Andreas in Worms, Ritter Emicho v. Bürresheim. Gernand bekundet seine Einwilligung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegler des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 2429; Baur, Hessische Urkunden IV, 16
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ