Hans Buchlin aus Stetten [Stadt LeinfeldenEchterdingen, Kr. Esslingen], wegen Bruchs einer früheren U. erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., außer Landes zu gehen, nachdem er das ihm erneut angebotene Rechtsverfahren ausgeschlagen hatte, und schwört U. H. Buchlin war schon früher wegen eines Tuchdiebstahls zu Oberesslingen gef. und gegen das eidliche Versprechen, außer Landes zu ziehen, freigel. worden.