Notiz, dass in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und Bischof Wilhelm von Straßburg andererseits unter anderem wegen 3.200 Gulden Pension, die der Pfalzgraf einst Bischof Albrecht von Straßburg zu Lebzeiten schuldig geworden war und die nun Wilhelm gefordert hat, eine Einigung erzielt wurde. Der Bischof meinte, dass diese Pension ihm und dem Stift zustehe, der Pfalzgraf hingegen meinte, dass diese aus väterlichem Erbe stamme und daher nicht dem Stift, sondern dem Erben zustehe, weshalb er sie zu geben nicht schuldig sei. Nun wird vorgeschlagen, dass der Pfalzgraf aus Freundlichkeit und um der guten Nachbarschaft Willen 1.600 Gulden an Bischof Wilhelm und das Stift bezahlt und damit die Forderungen über 3.200 Gulden beglichen sind. Wenn Bischof Wilhelm das nicht annehmen will, soll die Sache laut der königlichen Ordnung gerichtlich oder durch einen Obmann mit Beisitzern verhandelt werden. Als Kandidaten für einen Obmann werden vorgeschlagen: der Ritter Sigmund von Thüngen (Dungen), der Ritter Ludwig von Hutten, Jakob von Fleckenstein der Ältere und Johann Martin, Schultheiß zu Frankfurt. Wegen anderer alter Streitigkeiten betreffend Hagen, Jagen, Zoll und mehr wird vereinbart, dass der Ritter Hartung von Andlau an Stelle von Asmus zum Weier (Weyer) als Obmann sowie Jakob von Fleckenstein der Ältere und Melchior von Schauenburg als Beisitzer entsprechend einer früheren Veranlassung handeln sollen. Diese sollen sich gütlich einigen oder durch Mehrheit entscheiden. Beide Seiten sollen den Obmann schriftlich darum bitten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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