Abt Stephan Overgaer zu Hardehausen hat gerichtlich feststellen lassen, daß mit Urkunde vom 1. Mai 1637 die damaligen Bauermeister und Vorsteher zu Rimbeck [Nw Warburg (Stadt Warburg). Die Urkunde liegt nicht vor], Jesper Reineke, Sentzing Kolle, Hermann Loßen und Johann Beinen, seitens der Gemeinde Rimbeck ohne Zustimmung des Klosters als dem Gutsherrn dem Warburger Bürger Martin Warburg für 32 Rtlr erblich einen bei den Abtssteinen gelegenen Wiesenplatz aus der gemeinen Waldemei "gerissen" und verkauft haben, den nun der Warburger Bürger Zacharias Haselmann besitzt. Kloster Hardehausen war damit zunächst vor das Gogericht Warburg, dann vor das Paderborner Geistliche Hof- und Offizialatsgericht und die Paderborner Kanzlei gegangen, hatte jedoch kein Recht erlangt und dem obsiegenden Haselmann an die 38 Rtlr Gerichtskosten zahlen müssen, wohingegen sich dessen Gerichtskosten auf ein Vielfaches beliefen. Richter Severin Blomeken, Bauermeister Jürgen Haurandt, Vorsteher Johann Berendeß, Johann Loßen und Henrich Thoneman, ferner Matthias Hoppe, Martin Hoppe, Hermann Stilleken und Vollmar Schaffers, Einwohner des Dorfs Rimbeck, bieten ihrem Grundherrn, dem Abt zu Hardehausen, einen Vergleich an, um weitere Kosten und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie wollen von den aufgelaufenen Unkosten in Höhe von 60 Rtlrn zu Michaelis 30 Rtlr zahlen, die anderen 30 Rtlr zu Michaelis 1707 und bei Wiederveräußerung des Wiesenplatzes an Privatleute dem Kloster das fällige Wiesengeld bezahlen, wozu sich das Dorf mit Urkunde vom 16. April 1689 verpflichtet hatte [Die Urkunde liegt nicht vor]. Sie verpflichten sich ferner dazu, künftig weder allgemeine noch private Gründe des Dorfs ohne Zustimmung des Klosters zu veräußern. Der Vertrag ist in zweifacher Ausfertigung aufgesetzt und von allen Einwohnern des Dorfs Rimbeck, soweit sie schreibkundig sind, unterschrieben sowie vom Abt untersiegelt und unterschrieben worden. Hardehausen

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view