Henrich ten Putte gibt Wilhelm upter Heyde und seinem Sohn Johann 14 bis 15 Morgen wüsten Landes, das zwischen dem Land Wilhelms upten Heyden liegt und mit dem einen Ende an die Langebeeke, mit dem anderen an die Hogestrate stößt, in Erbpacht aus. Die jährliche am Martinstag zu bezahlende Pacht von vier Maltern Hafer Werdener Maß ist in den Hof von Bredeney zu entrichten. Die Pächter und ihre Erben sind verpflichtet, die Pfähle (pele) im Land stehen zu lassen. - Siegler: Henrich ten Putte und Johann von Titz, Richter zu Werden. - ... des nesten donredages nae sunte Gereonis ind Victoiris dage.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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