I. Zwischen dem Kloster Marchtalischen Ammerhof [= Ammern] und einigen Inhabern der dahin fünteiligen und zehntbaren Weinberge zu Jesingen wegen der mit dazugehörigen Wiesen obwaltende, durch den am 30. Oktober 1753 getroffenen und den 15. Januar 1754 ratifizierten Vergleich gehobene Differenzen, sowie II. zwischen der Kommune und einigen privatorum zu Jesingen und dem Kloster Marchtal nach dem Vergleich vom 30. Oktober 1753 in Ansehung der Ammerhofgüter vorherrschende Losungs-, Markungs- und andere neuere Differenzen (Bebenhausen, Jesingen, Marchtal, Ammern)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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