Wigand Meyden und seine Ehefrau Katharina, Bürger zu Frankfurt, bekunden, daß sie von Abt Johann und dem Konvent zu Haina (Heynißs) gegen einen jä...
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Urk. 26, 1003
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1437 Mai 28
Ausf., dt., Perg., durch Moder fast völlig zerstört, Reste aufgeklebt. - Anh. (neu befestigt) RundSg. Wigands, 2,6 cm, im Rund Hausmarke, U.: s · wigant · x meide · x.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1437, feria tercia post Urbani pape.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wigand Meyden und seine Ehefrau Katharina, Bürger zu Frankfurt, bekunden, daß sie von Abt Johann und dem Konvent zu Haina (Heynißs) gegen einen jährlich zwischen Mariae Himmelfahrt und Geburt [August 15 - September 8] fälligen Zins von 1 Gulden Frankfurter Währung das nachbenannte Eigen-Land des Klosters in Gericht und Gemarkung (termeny) des Dorfes Vilbel (Vilwil) in Erbpacht genommen haben (vererbet und bestanden han), nämlich: 1 Stück von 14 Morgen weniger 35 Gerten auf dem Felde zu Nossel hinter dem Wyners-Wald, an Heinrich Beyn und an Johann Monys zu Frankfurt [grenzend]; 4 Morgen 23 ½ Ruten mit dem oben anstoßenden Schlüssel (slussel) neben den Deutschherren, die auf Jakob Stralnbergs Wiese wenden; 3 ¼ Morgen 9 Ruten an Heinrich Beyn, die sich zur Wiese des Pfarrers von Bergen ziehen; 3 ½ Morgen 30 ½ Gerten am Berger Weg zwischen dem Wald und St. Huprachts Land.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wigand, zugleich für seine Frau.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 959, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wigand Meyden und seine Ehefrau Katharina, Bürger zu Frankfurt, bekunden, daß sie von Abt Johann und dem Konvent zu Haina (Heynißs) gegen einen jährlich zwischen Mariae Himmelfahrt und Geburt [August 15 - September 8] fälligen Zins von 1 Gulden Frankfurter Währung das nachbenannte Eigen-Land des Klosters in Gericht und Gemarkung (termeny) des Dorfes Vilbel (Vilwil) in Erbpacht genommen haben (vererbet und bestanden han), nämlich: 1 Stück von 14 Morgen weniger 35 Gerten auf dem Felde zu Nossel hinter dem Wyners-Wald, an Heinrich Beyn und an Johann Monys zu Frankfurt [grenzend]; 4 Morgen 23 ½ Ruten mit dem oben anstoßenden Schlüssel (slussel) neben den Deutschherren, die auf Jakob Stralnbergs Wiese wenden; 3 ¼ Morgen 9 Ruten an Heinrich Beyn, die sich zur Wiese des Pfarrers von Bergen ziehen; 3 ½ Morgen 30 ½ Gerten am Berger Weg zwischen dem Wald und St. Huprachts Land.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wigand, zugleich für seine Frau.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 959, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ