WORMS, STIFT ST. ANDREAS: Sammlung von 29 Urkundenabschriften (6 Kaiser- und Königsurkunden) des Stifts St. Andreas in Worms aus dem 13.-15. Jahrhundert über die Freiheiten und Rechte des Stifts sowie der Wormser Geistlichkeit in der Stadt Worms, angelegt 1560
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151
C 1 A Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare
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(1269-1526), 1560
Enthält u.a.: Register (Bl. 2r-5v)
Enthält u.a.: Privileg von König Richard von 1269 (Bl. 17r): - Worms, 1269 April, 20 (Bl. 17r) - König Richard beurkundet auf dem Reichstag, dass die Räte von Worms auf die zukünftige Erhebung des Ungelds eidlich verzichtet haben.
Enthält u.a.: Privileg von Kaiser Ludwig IV. der Bayer von 1333 (Bl. 17v-18r): - 1333 (Bl. 17v-18r) - Kaiser Ludwig bestätigt die Vereinbarung von König Richard mit den Räten von Worms, bei der diese auf die zukünftige Erhebung des Ungelds eidlich verzichtet haben.
Enthält u.a.: 2 Privilegien von Kaiser Karl IV. von 1360 (Bl. 24r-24v) und 1366 (Bl. 16r-17r): - 1360 (Bl. 24r-24v) - Kaiser Karl IV. vergleicht in mehreren Punkten die Irrung zwischen dem Bischof Diether von Worms auf der einen und dem Rat und den Bürgern von Worms auf der anderen Seite. - Prag, 1366 Februar 27 (Bl. 16r-17r) - Kaiser Karl IV. bestätigt auf Bitten des vor ihn gekommenen Bischof Johann von Worms - unter Insertion und wortgetreuen Wiedergabe der Originalurkunde vom 25. Januar 1366 - die vorgenommene Rachtung.
Enthält u.a.: Privileg von König Ruprecht von 1407 (Bl. 25r-28v): - Weinheim, 1407 (Bl. 25r-28v) - König Ruprecht vergleicht gemeinsam mit dem Erzbischof Johann von Mainz eine Auseinandersetzung zwischen dem Bischof Matthias von Worms auf der einen und der Stadt Worms auf der anderen Seite [weitere Abschrift (Bl. 33r--33v)]
Enthält u.a.: Privileg von König Karl V. von 1521 (Bl. 53rv): - 1521 (Bl. 53rv) - König Karl V. berichtet, dass Bischof Reinhard von Worms gemeinsam mit der Stiftsgeistlichkeit zu ihm gekommen sei, um ihn zu bitten die Entscheidungen bezüglich der Stadtordnung von Ludwig V., Pfalzgraf bei Rhein, anzuerkennen.
Enthält u.a.: Zahlreiche Privilegien und Schiedssprüche der Wormser Bischöfe und der Pfalzgrafen bei Rhein; davon 5 Urkunden von den Pfalzgrafen bei Rhein - 1386 (Bl. 19r-20v; Bl. 20v-21v; Bl. 21v-22v); 1392 (Bl. 22v-23r); 1526 (Bl. 70r-79r): - 1233 Februar 27 (Bl. 9r-9v) - Bischof Heinrich von Worms beurkundet die Übereinkunft zwischen ihm und den Bürgern der Stadt Worms bezüglich der Besetzung des Stadtrates mit neun Bürgern und sechs Rittern. - 1424 (Bl. 29r-30v) - Erzbischof Konrad von Mainz vergleicht gemeinsam mit dem Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein, eine Auseinandersetzung zwischen dem Bischof Johann von Worms und dem Klerus auf der einen Seite und dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Worms auf der anderen Seite. - 1437 (Bl. 32-33) - Schiedsspruch des Konzils von Basel bezüglich einer Auseinandersetzung zwischen König Ruprecht und Johann Erzbischof von Mainz. - 1509 (Bl. 33v-35v) - Instrument darüber dass sich die Stiftsgeistlichkeit Worms und auch die Stadt Worms zur Einhaltung eines Schiedsspruchs verpflichtet haben inklusive einer ausfühlichen Aufstellung der strittigen Punkte z.B. des Weinschanks und des erhobenen Ungelds. - 1519 und 1521 (Bl. 44v-70r) - Verschiedene Schiedssprüche unter anderem durch Kaiser Karl V. und Ludwig V., Pfalzgraf bei Rhein, zwischen der Geistlichkeit und der Stadt Worms. - 1521 (Bl. 53r-70r) - Stadtordnung von Kaiser Karl V. - 1526 (Bl. 70-79) Vertrag Kurfürst Ludwigs v. d. Pfalz und Geistlichkeit einerseits, der Stadt Worms andererseits
Darin auch: Formalbeschreibung: Pergamentlibell, Groß-2° (37,5 x 28,2-28,5 cm), Holzdeckel mit Pergamentüberzug (Blindprägung), Metallschließen mit Lederriemen, auf Innenseite des hinteren Deckels Fragment einer kanonistischen Handschrift des 14. Jh., 107 Bl., davon 31 Bl. unbeschrieben.
Enthält u.a.: Privileg von König Richard von 1269 (Bl. 17r): - Worms, 1269 April, 20 (Bl. 17r) - König Richard beurkundet auf dem Reichstag, dass die Räte von Worms auf die zukünftige Erhebung des Ungelds eidlich verzichtet haben.
Enthält u.a.: Privileg von Kaiser Ludwig IV. der Bayer von 1333 (Bl. 17v-18r): - 1333 (Bl. 17v-18r) - Kaiser Ludwig bestätigt die Vereinbarung von König Richard mit den Räten von Worms, bei der diese auf die zukünftige Erhebung des Ungelds eidlich verzichtet haben.
Enthält u.a.: 2 Privilegien von Kaiser Karl IV. von 1360 (Bl. 24r-24v) und 1366 (Bl. 16r-17r): - 1360 (Bl. 24r-24v) - Kaiser Karl IV. vergleicht in mehreren Punkten die Irrung zwischen dem Bischof Diether von Worms auf der einen und dem Rat und den Bürgern von Worms auf der anderen Seite. - Prag, 1366 Februar 27 (Bl. 16r-17r) - Kaiser Karl IV. bestätigt auf Bitten des vor ihn gekommenen Bischof Johann von Worms - unter Insertion und wortgetreuen Wiedergabe der Originalurkunde vom 25. Januar 1366 - die vorgenommene Rachtung.
Enthält u.a.: Privileg von König Ruprecht von 1407 (Bl. 25r-28v): - Weinheim, 1407 (Bl. 25r-28v) - König Ruprecht vergleicht gemeinsam mit dem Erzbischof Johann von Mainz eine Auseinandersetzung zwischen dem Bischof Matthias von Worms auf der einen und der Stadt Worms auf der anderen Seite [weitere Abschrift (Bl. 33r--33v)]
Enthält u.a.: Privileg von König Karl V. von 1521 (Bl. 53rv): - 1521 (Bl. 53rv) - König Karl V. berichtet, dass Bischof Reinhard von Worms gemeinsam mit der Stiftsgeistlichkeit zu ihm gekommen sei, um ihn zu bitten die Entscheidungen bezüglich der Stadtordnung von Ludwig V., Pfalzgraf bei Rhein, anzuerkennen.
Enthält u.a.: Zahlreiche Privilegien und Schiedssprüche der Wormser Bischöfe und der Pfalzgrafen bei Rhein; davon 5 Urkunden von den Pfalzgrafen bei Rhein - 1386 (Bl. 19r-20v; Bl. 20v-21v; Bl. 21v-22v); 1392 (Bl. 22v-23r); 1526 (Bl. 70r-79r): - 1233 Februar 27 (Bl. 9r-9v) - Bischof Heinrich von Worms beurkundet die Übereinkunft zwischen ihm und den Bürgern der Stadt Worms bezüglich der Besetzung des Stadtrates mit neun Bürgern und sechs Rittern. - 1424 (Bl. 29r-30v) - Erzbischof Konrad von Mainz vergleicht gemeinsam mit dem Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein, eine Auseinandersetzung zwischen dem Bischof Johann von Worms und dem Klerus auf der einen Seite und dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Worms auf der anderen Seite. - 1437 (Bl. 32-33) - Schiedsspruch des Konzils von Basel bezüglich einer Auseinandersetzung zwischen König Ruprecht und Johann Erzbischof von Mainz. - 1509 (Bl. 33v-35v) - Instrument darüber dass sich die Stiftsgeistlichkeit Worms und auch die Stadt Worms zur Einhaltung eines Schiedsspruchs verpflichtet haben inklusive einer ausfühlichen Aufstellung der strittigen Punkte z.B. des Weinschanks und des erhobenen Ungelds. - 1519 und 1521 (Bl. 44v-70r) - Verschiedene Schiedssprüche unter anderem durch Kaiser Karl V. und Ludwig V., Pfalzgraf bei Rhein, zwischen der Geistlichkeit und der Stadt Worms. - 1521 (Bl. 53r-70r) - Stadtordnung von Kaiser Karl V. - 1526 (Bl. 70-79) Vertrag Kurfürst Ludwigs v. d. Pfalz und Geistlichkeit einerseits, der Stadt Worms andererseits
Darin auch: Formalbeschreibung: Pergamentlibell, Groß-2° (37,5 x 28,2-28,5 cm), Holzdeckel mit Pergamentüberzug (Blindprägung), Metallschließen mit Lederriemen, auf Innenseite des hinteren Deckels Fragment einer kanonistischen Handschrift des 14. Jh., 107 Bl., davon 31 Bl. unbeschrieben.
Stift St. Andreas, Worms
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Worms, Stift St. Andreas
Vermerke: Deskriptoren: Worms
Vermerke: Deskriptoren: Richard (Römisch-Deutsches Reich, König)
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Römisch-Deutsches Reich,Kaiser, IV.)
Vermerke: Deskriptoren: Karl (Römisch -Deutsches Reich, Kaiser, IV.)
Vermerke: Deskriptoren: Basel, Konzil
Vermerke: Deskriptoren: Ruprecht (Römisch-Deutsches Reich, König)
Vermerke: Deskriptoren: Worms
Vermerke: Deskriptoren: Richard (Römisch-Deutsches Reich, König)
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Römisch-Deutsches Reich,Kaiser, IV.)
Vermerke: Deskriptoren: Karl (Römisch -Deutsches Reich, Kaiser, IV.)
Vermerke: Deskriptoren: Basel, Konzil
Vermerke: Deskriptoren: Ruprecht (Römisch-Deutsches Reich, König)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:41 MESZ
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