Walter Vetter und Hans Goll aus Breitenholz, wegen Wilderns vor einigen Jahren strenger Strafe verfallen, jedoch auf ihr Bitten hin begnadigt und mit der Auflage davon befreit, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, geloben eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwören U.