Hans Rofler zu Wolpertshausen beurkundet, dass er von Junker Kaspar Eberhard zu Schwäbisch Hall einen Hof mit Hofstatt, Wirtschaftsgebäuden, Gütern, Nutzungen, Rechten und sonstigem Zubehör in Erbpacht empfangen hat. Für das Gut sind bestimmte jährliche Abgaben in Geld und Naturalien zu entrichten und ungemessene Dienste zu leisten, bei Besitzwechseln sind Laudemien fällig. Der Aussteller verspricht außerdem, das Gut binnen zweier Jahre zu "bezymern und [zu] besitzen ohne verziehen und widerrede".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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