In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Benannte Schöffen, Heimbürgen, Geschworene und Gemeindeglieder zu Dorlar erteilen eine Kundschaft über das bei wechselseitigem Überzug nassauischer und solmsischer Untertanen geltende Recht.
Benannte Schöffen, Heimbürgen, Geschworene und Gemeindeglieder zu Dorlar erteilen eine Kundschaft über das bei wechselseitigem Überzug nassauischer und solmsischer Untertanen geltende Recht.