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Klage des Rats der Stadt Dülmen ./. Bernard Mollenbeck daselbst. Jürgen Sergies (Serries) und Bernard Mollenbeck sind Nachbarn am Markt in Dülmen. Zwischen ihren Häusern ist ein freier Platz. Hierauf errichtete Sergies im Jahr 1574 einen Zaun und bekam so Streit mit Mollenbeck, welcher durch Melchior von Hatzfeld, canonicus in Dülmen, im Wege des Vergleichs beendet wurde. Dem Vergleich zuwider nahm Mollenbeck 1577 Änderungen an der Grenze vor und baute über. Der Rat in Dülmen verbot ihm das. Mollenbeck erwirkte aber gegen den Rat ein Mandat des Melchior von Büren, Domkelner und Archidiakon von Dülmen, der die Sache an das weltliche Hofgericht brachte. Der Rat in Dülmen erblickt hierin eine Verletzung seiner Rechte und Privilegien. Mit Unterstützung des Rats in Coesfeld wendet er sich an den Rat der Stadt Münster, als das Haupt der anderen Städte, und verlangt Entscheidung, ob er sich dem weltlichen Hofgericht unterwerfen muss. Es wird nun über den Streit Mollenbeck - Sergies selbst verhandelt. Mollenbeck behauptet, durch Verjährung ein Recht an dem Platz zwischen den beiderseitigen Häusern, insbesondere als Leichenweg zu haben. Darüber werden Zeugen gehört.

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Stadtarchiv Münster
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