Gemeindearchiv Boxtal (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Wertheim, K-G 21
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Kreisarchiv Main-Tauber-Kreis >> Stadt- und Gemeindearchive, kommunale Schulen >> Freudenberg
1758- ca. 1995
Inhalt und Bewertung
Der Bestand umfasst das bei der Gemeindeverwaltung Boxtal bis zur Eingemeindung nach Freudenberg im Jahr 1972 entstandene Schriftgut. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 19. und 20. Jahrhundert.
Zur Geschichte des Bestandes: Das Gemeindearchiv Boxtal war bis zu seiner Umlagerung nach Bronnbach im 1975 eingeweihten Gemeindezentrum Boxtal untergebracht. Der größte Teil der Unterlagen - Bände, Rechnungen und die zu Bündeln verschnürten älteren Akten - lagerte in einem Raum unter dem Dach. Im Büro des Ortsvorstehers fanden sich v.a. jüngere Akten sowie Karten und Pläne. Die ältesten Hinweise auf das Gemeindearchiv bzw. eine Gemeinderegistratur finden sich in der Gemeinderechnung aus dem Jahr 1790 (R 51). Dort werden im Inventar unter der Rubrik "An Büchergeräthschaften" die ältesten und wertvollsten Bände des Gemeindearchivs (Schatzungsbücher und Dorfgerechtigkeitsbuch) als "auf dem Rathhauß aufbewahret" aufgelistet. Der Unterbringung dienten wohl der "alte Schrank" sowie die "gemeine Kisten", die sich in eben diesem Rathaus befanden. Wo die in späteren Auflistungen erwähnten Gemeinderechnungen des 18. Jahrhunderts verwahrt wurden - beim Gemeinderechner, beim Bürgermeister oder an anderer Stelle - ist der Quelle nicht zu entnehmen. Die Unterbringung auf dem Rathaus war allerdings in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr möglich, denn über lange Jahre finden sich keine Hinweise mehr auf ein solches Gemeinderathaus. Eine 1810/11 ausgebesserte "Gemeindsrepositur" findet sich im Inventar der Gemeinderechnung von 1812 als "alte kleine Repositur" wieder, die in diesem Jahr neu angefertigte Gemeindsrepositur steht "im Schulhaus des Gerichtsschreibers" (R 69, S. 44). Dieses Schulhaus, ein einstöckiger Bau, der in den Jahren 1818/19 um ein zweites Stockwerk aufgestockt wurde, diente der Gemeinde ab der Mitte des 19. Jahrhunderts als kombiniertes Rat- und Schulhaus. Zwischenzeitlich wurden "in Ermangelung eines Rathauses [...] die Gemeinds- und Schreibgeschäften in der Behausung des Bürgermeisters vorgenommen", wofür diesem für verbrauchtes Licht und Brennholz finanzieller Ersatz geleistet wurde (R 115, S. 61). Die für eine geordnete Gemeindeverwaltung notwendigen Unterlagen wurden bei den jeweiligen Inhabern der Gemeindeämter aufbewahrt. Beim Bürgermeister fanden sich die von der Gemeinde gehaltenen Amtsblätter und Zeitungen sowie eine Gemeindsrepositur, der Gerichtsschreiber (später Ratschreiber) verwahrte ebenfalls eine Gemeindsrepositur sowie eine Repositur für die Steuerakten. Der Plan, mit der Aufstockung des erst 1837 neu errichteten Wachthauses eine bessere Unterbringung der Registratur unter gleichzeitiger Schaffung eines Ratszimmers und Gemeindeversammlungssaals zu erreichen, konnte in den Jahren 1848/50 nicht verwirklicht werden (A 473). Dafür wurde dann 1854 in "das hiesige Schulhaus [...] ein Rats- und Bürgerversammlungslokal eingerichtet", welches sich im oberen Stockwerk des Gebäudes befand (R 147, S. 355). Dort dürfte dann auch - abgesehen von den Unterlagen, die sich in den folgenden Jahrzehnten beim Gemeinderechner nachweisen lassen - das Schriftgut der Gemeinde verwahrt worden sein. Der Ordnungszustand der Registratur scheint jedoch nicht zu allen Zeiten befriedigend gewesen zu sein. Eine erste Neuordnung lässt sich für das Jahr 1844 belegen, als "dem Ratschreiber Münster für Einrichtung der Gemeinderegistratur lt. amtl. Dekr. v. 27. Dez. 1844" sowie "dem J.C. Wießler für blau Papier zur Registratur lt. Dekr. v. 26. Juli 1844" Zahlungen geleistet wurden (R 127, S. 95). Diese Neuorganisation hing sicherlich mit der 1843 erfolgten Einführung einer für den Unterrheinkreis des Großherzogtums Baden gültigen "Gemeinde-Registratur-Ordnung" zusammen, welche sowohl die Unterbringung als auch die inhaltliche Strukturierung der Gemeinderegistraturen regelte. Erhalten hat sich das wohl von Münster angelegte "Repertorium über die in der Gemeinde-Registratur zu Boxthal befindlichen Akten", das die in 19 Fächern für Akten und 2 Kästen für Bände verwahrten Unterlagen beschreibt (A 473). Lange hielt dieser Ordnungszustand in Boxtal jedoch nicht vor. 1862 wurde Amtsregistrator L. Werr aus Wertheim vom Stadt- und Landamt Wertheim mit der Ordnung der Boxta ler Registratur bzw. deren Einrichtung beauftragt. Zwischen dem 16. April und 11. Mai 1863 arbeitete Werr die Unterlagen auf, wozu diese nach Wertheim verbracht worden waren. Der Rücktransport nach Boxtal sollte "durch einen zuverlässigen Mann und an einem schönen Tage" erfolgen, "damit nicht durch Regen etc. die Papiere beschädigt werden". Bei der Einrichtung der Registratur vor Ort erschien ihm dann insbesondere die Anwesenheit von Bürgermeister und Ratschreiber wünschenswert, "da mancherlei Belehrungen notwendig sind". Bei der Aktenordnung wurden provenienzfremde Unterlagen der Stiftungskommission, die sich in der Gemeinderegistratur befunden hatten, an diese ausgehändigt. In den folgenden Jahren musste die Gemeinde im Rahmen der Ortsbereisungen durch das Bezirksamt immer wieder zur korrekten Aktenführung ermahnt werden. 1887 sollen "die vielen in der Registratur befindlichen losen Aktenstücke alsbald abgeheftet werden", der Gemeinderat wird angehalten "dass dies in Zukunft jeweils sofort nach Einlauf geschieht". Knapp zehn Jahre später wird festgestellt "es ist daher eine gründliche Umarbeitung und Neuordnung erforderlich". Diese Neuordnung hat finanziell zu Lasten des säumigen Ratschreibers zu gehen, da dieser an der schlechten Verfassung "allein die Schuld trägt" - er war schon betagt und mit der Registraturführung wohl überlastet. Der Bericht über den Zustand der Registratur 1896 zeigt den ganzen Umfang des Problems: "Die Bücher sind unpraktisch aufbewahrt, so daß man die Überschriften nicht lesen kann und eine Benutzung deshalb umständlich ist. Es fehlt an den erforderlichen Regalen. Die Gesetzes- und Verordnungsblätter, Reichsgesetzblätter etc. stehen unordentlich durcheinander. Die Registratur befindet sich in traurigem Zustande. Offenbar hat der Rathschreiber seit Jahren an derselben nichts gearbeitet. Kaum ein Fascikel liegt in dem richtigen Fache. Lose Blätter sind überall zerstreut. Auch die schon bei der letzten Ortsbereisung gerügte Sammlung von Ortsbereisungsauszügen ohne Sonderung nach den behandelten Stoffen besteht weiter. Weder dem Bürgermeister noch dem Rathschreiber ist es möglich, in dieser Registratur sich zurecht zu finden" (A 473). Mit der Neuordnung wurde Ratschreiber W. Knörzer aus Ebenheid betraut, der dafür mit 10 Mark entlohnt wurde (R 230, S. 113). Es ist zu vermuten, dass aus dieser Zeit die Einordnung der Akten in die 1875 von Leopold Rieder und Carl Metzger verfasste Gemeinderegistraturordnung stammt. Die 1906 herausgegebene Badische Gemeinderegistraturordnung von J. Külby wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in Boxtal eingeführt. Ein Aktenaussonderungsverzeichnis aus der Zeit um 1925 ist danach geordnet (viele der darin aufgeführten Akten finden sich jetzt im Gemeindearchiv). Über die Unterbringung der Gemeindeverwaltung und ihres Schriftguts im 20. Jahrhundert informiert ein Bericht des Notariats Wertheim. Im Hinblick auf die Führung des Grundbuchamts wurde 1929 berichtet: "Das Grundbuchamt ist in dem zweistöckigen, aus Backsteinen und Riegelfachwerk erbauten freistehenden Rathause im zweiten Stock untergebracht [...]. Das Grundbuchamtszimmer ist zugleich Arbeitsraum des Bürgermeisters und Versammlungszimmer des Gemeinderats. Es ist der einzige Raum, der überhaupt - auch für die Erledigung der Geschäfts aller übrigen Behörden - zur Verfügung steht. Er ist gut belichtet und leicht heizbar. In ihm befinden sich in Holzschränken verschiedener Größe, in hölzernen Brandkisten und auf Gestellen die sämtlichen Akten und Bücher der Gemeinde, die alten Grundbücher und die Grundakten mit Hilfsheften, ferner sämtliche Materialien des Vermessungsamts. Die 12 neuen Grundbücher (Haupthefte) sind im Schrank des Vermessungsamtes völlig unzweckmäßig und einzeln schwer erreichbar untergebracht. Dadurch, dass alle Wände mit Gestellen und Schränken voll in Anspruch genommen sind, ist der zur Verfügung stehende Raum äußerst beschränkt." Auch auf Sicherheitsaspekte wurde bei dieser Zustandsbeschreibung eing egangen: "Es erscheint nahezu ausgeschlossen, dass im Falle eines Brandes die Bücher und Akten gerettet werden können. Wenn auch das Gebäude freisteht, so ist angesichts der Überfüllung des Geschäftszimmers mit Bücher und Akten jeder Art und der Unterbringung im 2. Stock über eine sehr schmale steile Holztreppe mit äußerst geringer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass durch Anstellung von Leitern die Grundbücher durch die Fenster in Sicherheit gebracht werden" (A 504). Als Konsequenz wurde daher beschlossen, dass man "alle im Ratszimmer (Grundbuchamtszimmer) noch befindlichen, unnötig Luft und Raum wegnehmenden Bücher und Akten aller Art herausbefördert und sonstwo unterbringt". Leider wird dieses "sonstwo" nicht näher beschrieben. Erneut musste dann bei einer Kassen- und Dienstprüfung im Jahr 1933 festgestellt werden, dass "im Ratschreiberzimmer Schriftstücke auf dem Tisch, Bank und einem Kasten liegen, die ordnungsgemäß den Akten im Registraturschrank anzuschließen sind. Wegen der Anheftung der Schriftstücke und Einordnung der Akten ist das Erforderliche anzuordnen". Der Gemeinderat meldete zum 31. Juli "daß im Ratschreiberzimmer alle Schriftstücke und Akten weggeräumt wurden" (A 473). Anscheinend war dies aber nicht ausreichend, denn im Januar 1934 wurde erneut ein Auswärtiger mit der Ordnung der Registratur, die "zweifellos dringend erforderlich sei", beauftragt. Ratschreiber a.D. Erwin Rosenfelder aus Wertheim, der auch die Registraturen anderer Orte im Amtsbezirk Wertheim bearbeitete, erhielt den Auftrag. In der Gemeinderechnung finden sich Ausgaben für Schilder für die Gemeinderegistratur, für Aktenschnur, Aktendeckel und einen Bücherschrank (R 312, S. 133-136). Rosenfelder erhielt für seine Tätigkeit insgesamt 120 Reichsmark, bei einem Tagessatz von 5 Reichsmark scheint er also ungefähr einen Monat mit der Ordnung der Boxtaler Akten verbracht zu haben. Am Ende des Zweiten Weltkrieges wurden wie andernorts auch die historisch wertvollen Boxtaler Archivalien auf Burg Gamburg verlagert. Das im Februar 1945 angefertigte Verzeichnis führt neben den bereits 1906 in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins veröffentlichten Zins-, Gült- und Lagerbüchern von 1778 auch einige Gemeinderechnungen und vom kath. Pfarramt übergebene Rechnungsbände auf, die einen besonderen Schutz genießen sollten (A 473). Eine Aktenaussonderung und Überführung der Registraturakten in das im Untergeschoss des Rathauses räumlich neu gestaltete Gemeindearchiv erfolgte im Jahr 1956. Der Archivpfleger Julius Friedrich Kastner, Mitarbeiter des Generallandesarchivs Karlsruhe, ordnete zusammen mit Hilfspersonal vom 13.-15. August das Archiv und erstellte das dazugehörige Findbuch (vgl. Foto in A 725). Dem Gemeindearchiv angeschlossen wurden in dieser Zeit auch Akten des ehemaligen Bezirksamts Wertheim. Das Landratsamt in Tauberbischofsheim übersandte "die aus unserer Spezialregistratur ausgeschiedenen und für das dortige Archiv für würdig befundenen Akten". Mit der Neueinrichtung eines Archivraums wurde endlich ein Zustand erreicht, der bereits bei früheren Planungen für ein neues Schul- und Rathaus im Jahr 1913 angedacht worden war. Im Erdgeschoss sollte damals neben Ratsaal und Grundbuchamt auch ein Archiv eingerichtet werden. Wegen vordringlicherer Baumaßnahmen nach dem Ersten Weltkrieg kam der Neubau allerdings nicht zur Ausführung. Angesichts dieser wechselvollen Geschichte des Gemeindearchivs Boxtal ist erstaunlich, wie viel schriftliches Material sich in einer Gemeinde mit ca. 450 Einwohnern bis heute erhalten hat. Das vorerst letzte Kapitel der Boxtaler Archivgeschichte begann 1991. Damals wurde zwischen der Stadt Freudenberg und dem Main-Tauber-Kreis vertraglich vereinbart, das Stadtarchiv und die vier Ortschaftsarchive zukünftig im Kreisarchiv zu verwahren. In den folgenden Jahren wurde dann das Archivgut in mehreren Teilablieferungen ins Kreisarchiv nach Bronnbach verbracht. Dem Gemeindearchiv angeschlossen wurden im Jahr 2005 die von Heimatforscher Franz Krebs zusammengetragenen Unterlagen, die dieser der Ortsverwaltung Boxtal überlassen hatte.
Bearbeiterbericht: Nach Abschluss der Archivvereinbarung 1991 konnte ein Archivalientransport nach Bronnbach erstmals im Jahr 1996 durchgeführt werden (Z 40/1996). Im Jahr zuvor waren die noch in der laufenden Gemeinderegistratur befindlichen Unterlagen (Zeitraum von 1950 bis 1975) bewertet und nicht archivwürdiges Schriftgut kassiert worden. Der Hauptteil des Gemeindearchivs, darunter auch die bereits von Julius Friedrich Kastner verzeichneten Archivalien, wurde 1997 übernommen (Z 45/1997). 1999 wurde ein noch in Boxtal aufgefundener Rest übergeben (Z 10/1999), aus Privatbesitz wurden zwei Gemeinderechnungen übernommen (Z 16/2001). Bei der Abholung der Unterlagen des Heimatforschers Franz Krebs im Jahr 2005 wurden erneut einige Karten, darunter der Gemarkungsatlas, und die Flurstücksverzeichnisse abgegeben (Z 27/2005). Die darin enthaltenen Fotos, die v.a. zur Bebilderung der von Franz Krebs erstellten Ortschronik verwendet worden waren, wurden in die Fotosammlung des Landkreises (StAWt-A 57 II) eingeordnet. Die im Gemeindearchiv verwahrten zahlreichen Drucksachen wurden, da im Kreisarchiv bereits vorhanden, nicht mit übernommen. Die Ordnung und Verzeichnung des noch nicht bearbeiteten Teils des Gemeindearchivs (etwa 6 lfd.m) erfolgte im Jahr 2005 durch Adolf Duda, der im Rahmen eines von der Stadt Freudenberg finanzierten Zeitvertrags im Kreisarchiv tätig war. Die Systematik, nach der die Archivalien geordnet wurden, orientiert sich an der 1906 in den Gemeinden eingeführten Badischen Gemeinderegistraturordnung von J. Külby, nach der der Großteil der Akten abgelegt gewesen war. Soweit ungeordnetes Schriftgut bzw. Unterlagen aus anderen Ordnungssystemen (Gemeinderegistraturordnungen von 1843 und 1875, Boorberg-Aktenplan von 1965) vorhanden waren, wurden sie in die Systematik eingepasst. Die im Findbuch unter der Vorsignatur 1 aufgeführten Signaturen bilden den ursprünglich nach der Gemeinderegistraturordnung von Külby geordneten Teil. Vorsignatur 2 umfasst die nach dem Boorberg-Aktenplan geführten Akten, Vorsignatur 3 die Rubriken der Gemeinderegistraturordnung von 1843 und Vorsignatur 4 diejenigen der Gemeinderegistraturordnung von Rieder und Metzger aus dem Jahr 1875. Als fehlend festgestellt wurden die Nummern U 2 und A 340, z.T. wegen Kassation nach Abschluss der Verzeichnung nicht belegt sind die Nummern A 197, A 368, A 784, A 828 und A 868. A 498 wurde zum Gemeindearchiv Mondfeld umgeordnet, die irrtümlich Boxtal zugeordneten Gemeinderechnungen R 52 (2. Exemplar) und R 53-R 55 zum Gemeindearchiv Wessental. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte über MIDOSA (mikrocomputer-unterstützes Informations- und Dokumentationssystem für Archive, Version 1995). Der Bestand umfasst insgesamt 34,3 lfd.m. mit 1654 Nummern. In den Jahren 2008-2009 wurden im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme einschlägige Akten auf darin enthaltene Karten und Pläne durchgesehen und diese mit eigenen Titelaufnahmen erschlossen. In der Signatur kommt dies über den Hinweis "K-G 21_in StAWt-K G 21 A ... Karte ..." zum Ausdruck. Aus konservatorischen Gründen den Akten entnommene Karten erhielten eine fortlaufende Nummerierung innerhalb der Kartensignatur "StAWt-K G 21 K ...". Claudia Wieland Bronnbach, Juli 2011
Der Bestand umfasst das bei der Gemeindeverwaltung Boxtal bis zur Eingemeindung nach Freudenberg im Jahr 1972 entstandene Schriftgut. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 19. und 20. Jahrhundert.
Zur Geschichte des Bestandes: Das Gemeindearchiv Boxtal war bis zu seiner Umlagerung nach Bronnbach im 1975 eingeweihten Gemeindezentrum Boxtal untergebracht. Der größte Teil der Unterlagen - Bände, Rechnungen und die zu Bündeln verschnürten älteren Akten - lagerte in einem Raum unter dem Dach. Im Büro des Ortsvorstehers fanden sich v.a. jüngere Akten sowie Karten und Pläne. Die ältesten Hinweise auf das Gemeindearchiv bzw. eine Gemeinderegistratur finden sich in der Gemeinderechnung aus dem Jahr 1790 (R 51). Dort werden im Inventar unter der Rubrik "An Büchergeräthschaften" die ältesten und wertvollsten Bände des Gemeindearchivs (Schatzungsbücher und Dorfgerechtigkeitsbuch) als "auf dem Rathhauß aufbewahret" aufgelistet. Der Unterbringung dienten wohl der "alte Schrank" sowie die "gemeine Kisten", die sich in eben diesem Rathaus befanden. Wo die in späteren Auflistungen erwähnten Gemeinderechnungen des 18. Jahrhunderts verwahrt wurden - beim Gemeinderechner, beim Bürgermeister oder an anderer Stelle - ist der Quelle nicht zu entnehmen. Die Unterbringung auf dem Rathaus war allerdings in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr möglich, denn über lange Jahre finden sich keine Hinweise mehr auf ein solches Gemeinderathaus. Eine 1810/11 ausgebesserte "Gemeindsrepositur" findet sich im Inventar der Gemeinderechnung von 1812 als "alte kleine Repositur" wieder, die in diesem Jahr neu angefertigte Gemeindsrepositur steht "im Schulhaus des Gerichtsschreibers" (R 69, S. 44). Dieses Schulhaus, ein einstöckiger Bau, der in den Jahren 1818/19 um ein zweites Stockwerk aufgestockt wurde, diente der Gemeinde ab der Mitte des 19. Jahrhunderts als kombiniertes Rat- und Schulhaus. Zwischenzeitlich wurden "in Ermangelung eines Rathauses [...] die Gemeinds- und Schreibgeschäften in der Behausung des Bürgermeisters vorgenommen", wofür diesem für verbrauchtes Licht und Brennholz finanzieller Ersatz geleistet wurde (R 115, S. 61). Die für eine geordnete Gemeindeverwaltung notwendigen Unterlagen wurden bei den jeweiligen Inhabern der Gemeindeämter aufbewahrt. Beim Bürgermeister fanden sich die von der Gemeinde gehaltenen Amtsblätter und Zeitungen sowie eine Gemeindsrepositur, der Gerichtsschreiber (später Ratschreiber) verwahrte ebenfalls eine Gemeindsrepositur sowie eine Repositur für die Steuerakten. Der Plan, mit der Aufstockung des erst 1837 neu errichteten Wachthauses eine bessere Unterbringung der Registratur unter gleichzeitiger Schaffung eines Ratszimmers und Gemeindeversammlungssaals zu erreichen, konnte in den Jahren 1848/50 nicht verwirklicht werden (A 473). Dafür wurde dann 1854 in "das hiesige Schulhaus [...] ein Rats- und Bürgerversammlungslokal eingerichtet", welches sich im oberen Stockwerk des Gebäudes befand (R 147, S. 355). Dort dürfte dann auch - abgesehen von den Unterlagen, die sich in den folgenden Jahrzehnten beim Gemeinderechner nachweisen lassen - das Schriftgut der Gemeinde verwahrt worden sein. Der Ordnungszustand der Registratur scheint jedoch nicht zu allen Zeiten befriedigend gewesen zu sein. Eine erste Neuordnung lässt sich für das Jahr 1844 belegen, als "dem Ratschreiber Münster für Einrichtung der Gemeinderegistratur lt. amtl. Dekr. v. 27. Dez. 1844" sowie "dem J.C. Wießler für blau Papier zur Registratur lt. Dekr. v. 26. Juli 1844" Zahlungen geleistet wurden (R 127, S. 95). Diese Neuorganisation hing sicherlich mit der 1843 erfolgten Einführung einer für den Unterrheinkreis des Großherzogtums Baden gültigen "Gemeinde-Registratur-Ordnung" zusammen, welche sowohl die Unterbringung als auch die inhaltliche Strukturierung der Gemeinderegistraturen regelte. Erhalten hat sich das wohl von Münster angelegte "Repertorium über die in der Gemeinde-Registratur zu Boxthal befindlichen Akten", das die in 19 Fächern für Akten und 2 Kästen für Bände verwahrten Unterlagen beschreibt (A 473). Lange hielt dieser Ordnungszustand in Boxtal jedoch nicht vor. 1862 wurde Amtsregistrator L. Werr aus Wertheim vom Stadt- und Landamt Wertheim mit der Ordnung der Boxta ler Registratur bzw. deren Einrichtung beauftragt. Zwischen dem 16. April und 11. Mai 1863 arbeitete Werr die Unterlagen auf, wozu diese nach Wertheim verbracht worden waren. Der Rücktransport nach Boxtal sollte "durch einen zuverlässigen Mann und an einem schönen Tage" erfolgen, "damit nicht durch Regen etc. die Papiere beschädigt werden". Bei der Einrichtung der Registratur vor Ort erschien ihm dann insbesondere die Anwesenheit von Bürgermeister und Ratschreiber wünschenswert, "da mancherlei Belehrungen notwendig sind". Bei der Aktenordnung wurden provenienzfremde Unterlagen der Stiftungskommission, die sich in der Gemeinderegistratur befunden hatten, an diese ausgehändigt. In den folgenden Jahren musste die Gemeinde im Rahmen der Ortsbereisungen durch das Bezirksamt immer wieder zur korrekten Aktenführung ermahnt werden. 1887 sollen "die vielen in der Registratur befindlichen losen Aktenstücke alsbald abgeheftet werden", der Gemeinderat wird angehalten "dass dies in Zukunft jeweils sofort nach Einlauf geschieht". Knapp zehn Jahre später wird festgestellt "es ist daher eine gründliche Umarbeitung und Neuordnung erforderlich". Diese Neuordnung hat finanziell zu Lasten des säumigen Ratschreibers zu gehen, da dieser an der schlechten Verfassung "allein die Schuld trägt" - er war schon betagt und mit der Registraturführung wohl überlastet. Der Bericht über den Zustand der Registratur 1896 zeigt den ganzen Umfang des Problems: "Die Bücher sind unpraktisch aufbewahrt, so daß man die Überschriften nicht lesen kann und eine Benutzung deshalb umständlich ist. Es fehlt an den erforderlichen Regalen. Die Gesetzes- und Verordnungsblätter, Reichsgesetzblätter etc. stehen unordentlich durcheinander. Die Registratur befindet sich in traurigem Zustande. Offenbar hat der Rathschreiber seit Jahren an derselben nichts gearbeitet. Kaum ein Fascikel liegt in dem richtigen Fache. Lose Blätter sind überall zerstreut. Auch die schon bei der letzten Ortsbereisung gerügte Sammlung von Ortsbereisungsauszügen ohne Sonderung nach den behandelten Stoffen besteht weiter. Weder dem Bürgermeister noch dem Rathschreiber ist es möglich, in dieser Registratur sich zurecht zu finden" (A 473). Mit der Neuordnung wurde Ratschreiber W. Knörzer aus Ebenheid betraut, der dafür mit 10 Mark entlohnt wurde (R 230, S. 113). Es ist zu vermuten, dass aus dieser Zeit die Einordnung der Akten in die 1875 von Leopold Rieder und Carl Metzger verfasste Gemeinderegistraturordnung stammt. Die 1906 herausgegebene Badische Gemeinderegistraturordnung von J. Külby wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in Boxtal eingeführt. Ein Aktenaussonderungsverzeichnis aus der Zeit um 1925 ist danach geordnet (viele der darin aufgeführten Akten finden sich jetzt im Gemeindearchiv). Über die Unterbringung der Gemeindeverwaltung und ihres Schriftguts im 20. Jahrhundert informiert ein Bericht des Notariats Wertheim. Im Hinblick auf die Führung des Grundbuchamts wurde 1929 berichtet: "Das Grundbuchamt ist in dem zweistöckigen, aus Backsteinen und Riegelfachwerk erbauten freistehenden Rathause im zweiten Stock untergebracht [...]. Das Grundbuchamtszimmer ist zugleich Arbeitsraum des Bürgermeisters und Versammlungszimmer des Gemeinderats. Es ist der einzige Raum, der überhaupt - auch für die Erledigung der Geschäfts aller übrigen Behörden - zur Verfügung steht. Er ist gut belichtet und leicht heizbar. In ihm befinden sich in Holzschränken verschiedener Größe, in hölzernen Brandkisten und auf Gestellen die sämtlichen Akten und Bücher der Gemeinde, die alten Grundbücher und die Grundakten mit Hilfsheften, ferner sämtliche Materialien des Vermessungsamts. Die 12 neuen Grundbücher (Haupthefte) sind im Schrank des Vermessungsamtes völlig unzweckmäßig und einzeln schwer erreichbar untergebracht. Dadurch, dass alle Wände mit Gestellen und Schränken voll in Anspruch genommen sind, ist der zur Verfügung stehende Raum äußerst beschränkt." Auch auf Sicherheitsaspekte wurde bei dieser Zustandsbeschreibung eing egangen: "Es erscheint nahezu ausgeschlossen, dass im Falle eines Brandes die Bücher und Akten gerettet werden können. Wenn auch das Gebäude freisteht, so ist angesichts der Überfüllung des Geschäftszimmers mit Bücher und Akten jeder Art und der Unterbringung im 2. Stock über eine sehr schmale steile Holztreppe mit äußerst geringer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass durch Anstellung von Leitern die Grundbücher durch die Fenster in Sicherheit gebracht werden" (A 504). Als Konsequenz wurde daher beschlossen, dass man "alle im Ratszimmer (Grundbuchamtszimmer) noch befindlichen, unnötig Luft und Raum wegnehmenden Bücher und Akten aller Art herausbefördert und sonstwo unterbringt". Leider wird dieses "sonstwo" nicht näher beschrieben. Erneut musste dann bei einer Kassen- und Dienstprüfung im Jahr 1933 festgestellt werden, dass "im Ratschreiberzimmer Schriftstücke auf dem Tisch, Bank und einem Kasten liegen, die ordnungsgemäß den Akten im Registraturschrank anzuschließen sind. Wegen der Anheftung der Schriftstücke und Einordnung der Akten ist das Erforderliche anzuordnen". Der Gemeinderat meldete zum 31. Juli "daß im Ratschreiberzimmer alle Schriftstücke und Akten weggeräumt wurden" (A 473). Anscheinend war dies aber nicht ausreichend, denn im Januar 1934 wurde erneut ein Auswärtiger mit der Ordnung der Registratur, die "zweifellos dringend erforderlich sei", beauftragt. Ratschreiber a.D. Erwin Rosenfelder aus Wertheim, der auch die Registraturen anderer Orte im Amtsbezirk Wertheim bearbeitete, erhielt den Auftrag. In der Gemeinderechnung finden sich Ausgaben für Schilder für die Gemeinderegistratur, für Aktenschnur, Aktendeckel und einen Bücherschrank (R 312, S. 133-136). Rosenfelder erhielt für seine Tätigkeit insgesamt 120 Reichsmark, bei einem Tagessatz von 5 Reichsmark scheint er also ungefähr einen Monat mit der Ordnung der Boxtaler Akten verbracht zu haben. Am Ende des Zweiten Weltkrieges wurden wie andernorts auch die historisch wertvollen Boxtaler Archivalien auf Burg Gamburg verlagert. Das im Februar 1945 angefertigte Verzeichnis führt neben den bereits 1906 in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins veröffentlichten Zins-, Gült- und Lagerbüchern von 1778 auch einige Gemeinderechnungen und vom kath. Pfarramt übergebene Rechnungsbände auf, die einen besonderen Schutz genießen sollten (A 473). Eine Aktenaussonderung und Überführung der Registraturakten in das im Untergeschoss des Rathauses räumlich neu gestaltete Gemeindearchiv erfolgte im Jahr 1956. Der Archivpfleger Julius Friedrich Kastner, Mitarbeiter des Generallandesarchivs Karlsruhe, ordnete zusammen mit Hilfspersonal vom 13.-15. August das Archiv und erstellte das dazugehörige Findbuch (vgl. Foto in A 725). Dem Gemeindearchiv angeschlossen wurden in dieser Zeit auch Akten des ehemaligen Bezirksamts Wertheim. Das Landratsamt in Tauberbischofsheim übersandte "die aus unserer Spezialregistratur ausgeschiedenen und für das dortige Archiv für würdig befundenen Akten". Mit der Neueinrichtung eines Archivraums wurde endlich ein Zustand erreicht, der bereits bei früheren Planungen für ein neues Schul- und Rathaus im Jahr 1913 angedacht worden war. Im Erdgeschoss sollte damals neben Ratsaal und Grundbuchamt auch ein Archiv eingerichtet werden. Wegen vordringlicherer Baumaßnahmen nach dem Ersten Weltkrieg kam der Neubau allerdings nicht zur Ausführung. Angesichts dieser wechselvollen Geschichte des Gemeindearchivs Boxtal ist erstaunlich, wie viel schriftliches Material sich in einer Gemeinde mit ca. 450 Einwohnern bis heute erhalten hat. Das vorerst letzte Kapitel der Boxtaler Archivgeschichte begann 1991. Damals wurde zwischen der Stadt Freudenberg und dem Main-Tauber-Kreis vertraglich vereinbart, das Stadtarchiv und die vier Ortschaftsarchive zukünftig im Kreisarchiv zu verwahren. In den folgenden Jahren wurde dann das Archivgut in mehreren Teilablieferungen ins Kreisarchiv nach Bronnbach verbracht. Dem Gemeindearchiv angeschlossen wurden im Jahr 2005 die von Heimatforscher Franz Krebs zusammengetragenen Unterlagen, die dieser der Ortsverwaltung Boxtal überlassen hatte.
Bearbeiterbericht: Nach Abschluss der Archivvereinbarung 1991 konnte ein Archivalientransport nach Bronnbach erstmals im Jahr 1996 durchgeführt werden (Z 40/1996). Im Jahr zuvor waren die noch in der laufenden Gemeinderegistratur befindlichen Unterlagen (Zeitraum von 1950 bis 1975) bewertet und nicht archivwürdiges Schriftgut kassiert worden. Der Hauptteil des Gemeindearchivs, darunter auch die bereits von Julius Friedrich Kastner verzeichneten Archivalien, wurde 1997 übernommen (Z 45/1997). 1999 wurde ein noch in Boxtal aufgefundener Rest übergeben (Z 10/1999), aus Privatbesitz wurden zwei Gemeinderechnungen übernommen (Z 16/2001). Bei der Abholung der Unterlagen des Heimatforschers Franz Krebs im Jahr 2005 wurden erneut einige Karten, darunter der Gemarkungsatlas, und die Flurstücksverzeichnisse abgegeben (Z 27/2005). Die darin enthaltenen Fotos, die v.a. zur Bebilderung der von Franz Krebs erstellten Ortschronik verwendet worden waren, wurden in die Fotosammlung des Landkreises (StAWt-A 57 II) eingeordnet. Die im Gemeindearchiv verwahrten zahlreichen Drucksachen wurden, da im Kreisarchiv bereits vorhanden, nicht mit übernommen. Die Ordnung und Verzeichnung des noch nicht bearbeiteten Teils des Gemeindearchivs (etwa 6 lfd.m) erfolgte im Jahr 2005 durch Adolf Duda, der im Rahmen eines von der Stadt Freudenberg finanzierten Zeitvertrags im Kreisarchiv tätig war. Die Systematik, nach der die Archivalien geordnet wurden, orientiert sich an der 1906 in den Gemeinden eingeführten Badischen Gemeinderegistraturordnung von J. Külby, nach der der Großteil der Akten abgelegt gewesen war. Soweit ungeordnetes Schriftgut bzw. Unterlagen aus anderen Ordnungssystemen (Gemeinderegistraturordnungen von 1843 und 1875, Boorberg-Aktenplan von 1965) vorhanden waren, wurden sie in die Systematik eingepasst. Die im Findbuch unter der Vorsignatur 1 aufgeführten Signaturen bilden den ursprünglich nach der Gemeinderegistraturordnung von Külby geordneten Teil. Vorsignatur 2 umfasst die nach dem Boorberg-Aktenplan geführten Akten, Vorsignatur 3 die Rubriken der Gemeinderegistraturordnung von 1843 und Vorsignatur 4 diejenigen der Gemeinderegistraturordnung von Rieder und Metzger aus dem Jahr 1875. Als fehlend festgestellt wurden die Nummern U 2 und A 340, z.T. wegen Kassation nach Abschluss der Verzeichnung nicht belegt sind die Nummern A 197, A 368, A 784, A 828 und A 868. A 498 wurde zum Gemeindearchiv Mondfeld umgeordnet, die irrtümlich Boxtal zugeordneten Gemeinderechnungen R 52 (2. Exemplar) und R 53-R 55 zum Gemeindearchiv Wessental. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte über MIDOSA (mikrocomputer-unterstützes Informations- und Dokumentationssystem für Archive, Version 1995). Der Bestand umfasst insgesamt 34,3 lfd.m. mit 1654 Nummern. In den Jahren 2008-2009 wurden im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme einschlägige Akten auf darin enthaltene Karten und Pläne durchgesehen und diese mit eigenen Titelaufnahmen erschlossen. In der Signatur kommt dies über den Hinweis "K-G 21_in StAWt-K G 21 A ... Karte ..." zum Ausdruck. Aus konservatorischen Gründen den Akten entnommene Karten erhielten eine fortlaufende Nummerierung innerhalb der Kartensignatur "StAWt-K G 21 K ...". Claudia Wieland Bronnbach, Juli 2011
Bestand
Boxtal : Freudenberg TBB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ