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Herzog Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen und dessen leiblichen Lehnserben in absteigender Linie Rappenau, das Schloss und das Dorf, "darunder gelegen", samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. Württemberg behält sich das Öffnungsrecht vor. Dieses Lehen haben Daniel und David von Helmstatt 1579 an Johann Philipp von Helmstatt verkauft, Letzterer "dieser zeit" an Reinhard von Gemmingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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