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Propst Cunrad und der Konvent des Klosters Germerode verpflichten sich gegenüber Hans von Berleybeschen, daß die 2 Malter Kornrente, welche Bertra...
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Ausfert. auf Perg. mit 1 anh. beschäd. Siegel. Rückw. Rubrum saec. XV.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: An deme fritage vor dem sunttage, also man singet ,Cantate'.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Propst Cunrad und der Konvent des Klosters Germerode verpflichten sich gegenüber Hans von Berleybeschen, daß die 2 Malter Kornrente, welche Bertradis von Sulingen und Sophie, ihre Nichte (niftel), an seinem Gute zu Albolderode hatten, tot sein sollen und daß man ihm seinen darüber ausgestellten Brief zurückgeben soll, sobald er den Genannten oder dem Amt, welchem diese seinen Brief übergeben, 10 [Pfund] h. gibt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Propst.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: J. Schmincke, UB Germerode nr. 165, S. 70. - Vergleiche [Huyskens] nr. 1093.