Herzog Johann Friedrich zu Württemberg bekundet, dass er Konrad von Liebenstein als Bevollmächtigten Reinhard von Gemmingens für diesen selbst und als Mitvormund Philipps, Melchior Reinhards und Johann Sigmunds, der Söhne des verstorbenen Eberhard von Gemmingen, sowie als Träger Hans Konrads, Eberhards und Johann Philipps zu Bürg und Presteneck, der Söhne des verstorbenen Bernolph von Gemmingen, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei Güter daselbst samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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