Dieter von Handschuhsheim und seine Ehefrau Gertrud von Gemmingen sagen Kurfürst Philipp von der Pfalz von drei Schuldverschreiben ledig, die auf den 10.07.1481 (uff dinstag nach sant Kilians tag), den 04.03.1487 (am weißen sontag zu latin invocavit) und den 30.04.1493 (uff dinstag nach sant Jorgen) datieren und auf die Orte Mosbach, Eberbach, Dossenheim und Handschuhsheim für insgesamt 200 Gulden jährlicher Gülte gelegt waren. Aufgrund des Bayerischen Krieges ist der Pfalzgraf den Gläubigern 650 Gulden schuldig geblieben, von denen sie ihm 400 Gulden freiwillig nachlassen haben. Von den restlichen Schulden sagen sie den Fürsten wegen der Verpfändung der Hälfte an Ladenburg und Neckarhausen quitt und übergeben ihm die drei Schuldbriefe, von denen sie erklären, dass sie nicht vidimiert oder abgeschrieben worden sind. Dieter von Handschuhsheim bittet seinen Schwager Hans von Ingelheim um zusätzliche Besiegelung.