Regierungsprotokolle (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-Rep. 12
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Freudenbergisches Archiv >> Altes Archiv >> Kanzlei, Regierung und Kammer
1624-1805
Vorbemerkung von Dr. Wecken 1906: Diese Abteilung umfasst einen der wertvollsten Teile des Löwenstein-Wertheim-Freudenberischen Hausarchives. Zum Teil sind die Protokolle gebunden, zum Teil bestehen sie aber nur aus einzelnen Lagen. Besonders die jüngeren Jahrgänge seit ca. 1700 müssen auf ihre innere chronologische Ordnung noch durchgesehen werden, auch danach, ob sich nicht neben den Reinschriften auch Concepte der Protokolle und ähnliches vorfinden, die bisweilen auf einzelne Bogen geschrieben sind. Wertheim, 23. August 1906 Dr. Wecken Nachtrag zu den fehlenden Protokollen 1756-1794: vgl. StAWt-F Rep. 11 Nr. 94 (Verbesserung der Regierungs- und Kanzleiverfassung, 1795): vor 1795 wurden offenbar keine Protokolle mehr geführt. Beilagen zum Wertheimer Amtsprotokoll 1632 cfr. Werth. Z.626.
Vorbemerkung vor der Digitalisierung 2023: Die ungebundenen Protokolle wurden auf ihre Ordnung hin durchgesehen. Ab etwa 1700 sind die Protokolle nicht mehr für die Bindung vorbereitet worden und lagen teilweise in inhaltlich völligem Durcheinander. Soweit erkennbar wurden sie in eine chronologische und inhaltliche Ordnung gebracht. Es zeigte sich, dass teilweise zwei und mehr Serien eines Jahres vorlagen sowie Konzepte, Exzerpte/Kopien und Beilagen. Die erkennbar zusammengehörigen Teile wurden mit Kanzleibögen getrennt. Eine genaue inhaltliche Analyse konnte allerdings nicht vorgenommen werden und muss weiteren Forschungen vorbehalten bleiben. Die Laufzeit der Protokolle reicht oft in die Januartage des Folgejahres hinein, gelegentlich in die letzten Tage (mitunter Wochen) des Vorjahres. Wertheim-Bronnbach, 30. März 2023 Dr. Monika Schaupp
Vorbemerkung vor der Digitalisierung 2023: Die ungebundenen Protokolle wurden auf ihre Ordnung hin durchgesehen. Ab etwa 1700 sind die Protokolle nicht mehr für die Bindung vorbereitet worden und lagen teilweise in inhaltlich völligem Durcheinander. Soweit erkennbar wurden sie in eine chronologische und inhaltliche Ordnung gebracht. Es zeigte sich, dass teilweise zwei und mehr Serien eines Jahres vorlagen sowie Konzepte, Exzerpte/Kopien und Beilagen. Die erkennbar zusammengehörigen Teile wurden mit Kanzleibögen getrennt. Eine genaue inhaltliche Analyse konnte allerdings nicht vorgenommen werden und muss weiteren Forschungen vorbehalten bleiben. Die Laufzeit der Protokolle reicht oft in die Januartage des Folgejahres hinein, gelegentlich in die letzten Tage (mitunter Wochen) des Vorjahres. Wertheim-Bronnbach, 30. März 2023 Dr. Monika Schaupp
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ