Friedrich Karl Joseph Erzbischof von Mainz belehnt den Grafen Frantz von Heusenstamm (Heißenstamm), Freiherrn auf 'Stahrnberg' mit den Burg- und Mannlehen, die zuerst laut eingerücktem Lehnbrief d. d. Eltvill 28. May 1554 Erzbischof Sebastian von Mainz dem Walther von Heusenstamm (Heißenstamm) und seinen 'Vettern' (wie in a) nach Tod des Philipp Melchior von Waldeck genannt von Iben (Üben) verliehen hat: Die Burg Waldeck gemeinsam mit den Ganerben; Burg Sooneck (Sanek) gemeinsam mit Wilhelm von Breitbach; 4 Fuder Wein aus dem 'Saal' zu Lorch, mit den Gemeinern; die Mühle zu Lorch 'inwendig der Mauren' und den Teich 'vor der Wehr herab'; 2 Weingärten in Lorcher Gemarkung: in der 'Lutzengruben' und im 'Niederfluhr'; 1/3 am Gericht zu Espenschied (-scheid), die Gülte daselbst und 1/3 der Gülte zu 'Büdenmühl'; 1 Wiese in der 'jungen Kreutzbach obwendig Pfaffenau' in Lorcher Gemarkung, gemeinsam mit Wilhelm von Breitbach; 1 Weingarten in der 'Lutzengruben', auf der 'Röderen', genannt 'das Wachler-Lehen'; am 'Beylstein', den jetzt Niclas Brochförter von ihnen zu Lehen hat. Lehen des + Johann von Sanek: 1 Weingarten zu Rüdesheim am 'Hellenpfad', vom + Ritter Konrad von Rüdesheim herrührend; desgleichen in der 'Bodengruben' Lorcher Gemarkung; in der 'Werdigbach in dem Flühr'; 11 in dem 'Niederfluhr', 6 auf den 'Röderen'; 2 zu 'Bodenthall am Boden Clesgin und Henn Gnab im Fronhof'; 1 zu 'Gedersthall'; 2 in der 'Auen'; vom Kloster Rupertsberg ('St. Ruprechtsberg') Zehnten von 1 Weingarten zu 'Pfaffenwiesen'; Gefälle von anderen genannten Leuten. 1 Weingarten unterhalb Lorch als Burglehen von Klopp (Klopf). Siegler: Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...