Philipp, Graf zu Eberstein, bekennt, daß die Wittumsverweisung seiner Gemahlin Philippina auf die Gefälle der Kellerei Gochsheim den durch die Erbgrundteilung vom 18.07.1599 begründeten Ansprüchen seines Bruders Johann Jakob von Eberstein keinen Abbruch tun soll und daß dieser eventuell anderweitig entschädigt werden würde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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