Die von dem Dorfschulzen zu Schönfeld bei Anweisung eines königlichen preußischen Ingenieurs, welcher die Schönfelder Grenze gegen Schiedlo aufnehmen wollte, begangenen Ungebührnisse, nicht minder die zwischen Schiedlo und Schönfeld vorgefallene Pfändung, und welchegestalt zu Beilegung der zwischen Schiedlo und Schönfeld obschwebenden Hutungs-, Weide- und Wiesendifferenzen, salvo iure utriusque domini territorialis et cuiuscunque, in Güte und wenigstens interimistisch angeordnet wurde, Bd. 1

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Sächsisches Staatsarchiv
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