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Herzog Adolph von Kleve verfügt, dass die Weseler Kartäuser den Bürgern der Stadt Büderich ihre Hälfte der Fischerei im Rhein (25 Anteile) verpachten sollen für jährlich 10 Gulden (Tien alde guede Schilde off guet ander gulden), zahlbar an Servatiustag (13.5.), mit einem Pachtbrief, der alle 12 Jahre neu ausgestellt werden muss, und mit der Maßgabe, dass nur Einwohner der Stadt ein Anteil gegen anteilmäßige Bezahlung von den Schöffen von Büderich zugewiesen werden darf. Gegeuen op den dynstdach na den Sonnendage Jubilate.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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