Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet im Streit zwischen Agnes [von Hirschberg], der Witwe des Mathias Böcklin von Eutingertal (Mathis Bockels seligen witwe von Utenigertale), und ihren Geschwister einer- sowie Anna von Rüdigheim, der Witwe des Philipps von Hirschberg (Hirsperg) andererseits, hinterlassenes Hab und Gut des Letzteren betreffend, die Entscheidung seiner Räte: [1.] Agnes und Geschwister lassen Anna unverzüglich 800 Gulden als Heimsteuer oder gleichwertige Nutzungsrechte zukommen. Dabei sind je 2 Malter Korn zu einem Gulden, und je vier Malter Dinkel oder Hafer zu einem Gulden umzurechnen. Hinzu kommen 200 Gulden oder gleichwertige Nutzungsrechte. Diese 1.000 Gulden oder 50 Gulden Gülte soll Anna zu Lebzeiten gebrauchen. Nach ihrem Tod fällt die Gülte mit allem Unterpfand wieder an Agnes und ihre Erben. [2.] Agnes und ihre Geschwister geben Anna 210 rheinische Gulden zu St. Martin des Folgejahres [= 11.11.1478] als Morgengabe, worüber diese nach Recht der Morgengabe frei verfügen kann. Alternativ können sie früher lediglich 200 Gulden geben. [3.] Nach dieser Übergabe sollen Agnes als Vertreterin ihrer Miterben und Anna die fahrende Habe Philipps zu gleichen Teilen aufteilen, wovon jedoch Kleinodien und Kleidung, die zu Anna gehören, ausgenommen sind. [4.] Agnes und ihre Miterben übernehmen die Schulden ihres Bruders Philipp von Hirschberg, ohne dass Anna etwas damit zu tun hat. [5.] Dies soll Anna genügen. Philipps liegende Güter, Lehen wie Eigen, und Schulden kommen in die Hände von Agnes und ihren Miterben. Alle Gefälle, Gülten, Pachtzahlungen und Zinsen des vorherigen und diesjährigen Jahres zu St. Martin sollen als fahrende Habe betrachtet und hälftig geteilt werden. [6.] Beide Seiten versprechen dieser Entscheidung ohne Auszug zu folgen.