Kläger: Jürgen Meyer, Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau, geb. Schnor (Nebenbeklagter).- Beklagter: Christoph Schneider und Johann Georg Gentzel, namens ihrer Frauen sowie Claus Matthias Galli und Jochim Galli, sämtlich als Erben des Ostindienfahrers Adrian Galli in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis primae; Verweisung der Kläger auf einen am Obergericht rechtshängigen Prozess und Gültigkeit des Artikels 15 des Rezesses von 1603 über die "Verheiratung der Frauen über ihre zum Kindergebähren taugliche Jahre" in einem Prozess der Beklagten gegen Margaretha Galli, geb. Stutsch, die zunächst Hans Schnor geheiratet hatte, nach dessen Tod dann ohne Abteilung des Kindes aus der ersten Ehe in hohem Alter Adrian Gallis Frau geworden war, mit ihm keine Gütergemeinschaft hatte, nun aber Erbschaftsforderungen der Beklagten erfüllen sollte

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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