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Lehrvertrtrag zwischen B. Georg Ecker bzw. seiner Mutter und dem (Kaufhändler) Theodor Anton Hassenkamp.
Enthält: Witwe Ecker gbe. Maria Elisabeth Heitmann zu Warendorf gibt dem Theodor Anton Hassenkamp aus Münster ihre Sohn B. Georg Ecker in die Lehre, "um die Handlung zu erlernen" Die Lehre erstreckt sich über 3 1/2 Jahre und als Lehrgeld zahlt die Witwe 150 Reichstaler. Sie zahlt auch die Einschreibungsgebühren im Krameramt. Wogegen sich der Lehrherr zum Unterhalt des Lehrburschen, dem das Rauchen verboten wird, verpflichtet.