Verhandlungen wegen der nach Ableben Heinrich Konrads von Ehenheim erfolgten Belehnung Wolf Christophs von Gebsattel mit dem halben Teil am Hardter Holz oberhalb des Weilers Klingen und den dritten Teil am Zehnten daselbst in Vormunds Namen für seinen Pflegsohn Wolff Christoph von Ehenheim als nächsten Lehensagnaten nebst einer Vollmacht (Gewaltsbrief) Wolff Balthasars von Seckendorff als Mitvormünder und einen Lehenbrief und Lehensrevers im Konzept