Kläger: Johann Günther Stapel, Schlossermeister und Bürger zu Halberstadt, namens seiner Frau Anna Dorothea, geborene Nullmann (Kläger).- Beklagter: Fiskus und Zehntenamt der Stadt Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis una cum restitutione in integrum...nec non ordinationibus; Fristenversäumnisse und Bestellung eines Prokurators "ex officio" in einem Streit un den Nachlass des Johann von Seggern; Hinweis der Beklagten, dass der Kläger als Profitent nicht ausreichend bevollmächtigt sei und dass bereits ein Vergleich mit seiner Ehefrau abgeschlossen sei; Einrede des Klägers, dass dieser Vergleich erschlichen sei und dass bei einem Nachlass von 100 00 Mark die Auszhalung von 6000 Reichstaler unverhältnismäßig gering sei
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Kläger: Johann Günther Stapel, Schlossermeister und Bürger zu Halberstadt, namens seiner Frau Anna Dorothea, geborene Nullmann (Kläger).- Beklagter: Fiskus und Zehntenamt der Stadt Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis una cum restitutione in integrum...nec non ordinationibus; Fristenversäumnisse und Bestellung eines Prokurators "ex officio" in einem Streit un den Nachlass des Johann von Seggern; Hinweis der Beklagten, dass der Kläger als Profitent nicht ausreichend bevollmächtigt sei und dass bereits ein Vergleich mit seiner Ehefrau abgeschlossen sei; Einrede des Klägers, dass dieser Vergleich erschlichen sei und dass bei einem Nachlass von 100 00 Mark die Auszhalung von 6000 Reichstaler unverhältnismäßig gering sei
211-2_S 27 Teil 2
S 2128
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1776-1794
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Gottlob Fürstenau. Beklagter: Dr. Friedrich Jakob Dietrich von Bostell.- Instanzen: 1. Niedergericht 1778-1786. 2. Obergericht 1786-1788. 3. Reichskammergericht 1791-1794 (1789-1794).- Darin: "Disposition" des Johann von Seggern 1776 über Erbschaftsfragen und ein "Schema genealogicum" der mit ihm verwandten Familien Holste und Nullmann; Ehevertrag von 1780 zwischen Johann Günther und Dorothea Stapel; Aussagen von 1780 und 1793 des Archivars, des Weddeschreibers der Stadt Hamburg und von Oberküstern der Hamburger Kirchen über die vorhandenen Wedde-Protokolle, Heirats- und Taufregister; Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Halle von 1782; Aktenstücke aus anderen Prozessen um den Nachlass des Johann von Seggern 1786 sowie zahlreiche ind en Prozessen beigebrachte Auszüge aus Kirchenbüchern, aus Bürgerbüchern und aus den Büchern von Zünften (passim); Vergleich von 1788 zwischen dem Beklagten, Anna Dorothea Stapel und Christoph Bendix Wedemeyer, Schneidermeister und Bürger zu Halberstadt.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11326 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ