Kläger: Johann Günther Stapel, Schlossermeister und Bürger zu Halberstadt, namens seiner Frau Anna Dorothea, geborene Nullmann (Kläger).- Beklagter: Fiskus und Zehntenamt der Stadt Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis una cum restitutione in integrum...nec non ordinationibus; Fristenversäumnisse und Bestellung eines Prokurators "ex officio" in einem Streit un den Nachlass des Johann von Seggern; Hinweis der Beklagten, dass der Kläger als Profitent nicht ausreichend bevollmächtigt sei und dass bereits ein Vergleich mit seiner Ehefrau abgeschlossen sei; Einrede des Klägers, dass dieser Vergleich erschlichen sei und dass bei einem Nachlass von 100 00 Mark die Auszhalung von 6000 Reichstaler unverhältnismäßig gering sei

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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