Bürgermeister und Rat zu Hall bekunden: Kunigunde (Künne) Nauer (Näwerin), Bürgerin zu Hall, hat vor dem Rat nach der Stadt Ordnung als Vermächtnis festgelegt, daß die eine Hälfte ihres Vermögens Jungfrau Adelheid, Tochter des Rügger Knur, Bürger zu Hall, die andere der neue Kärner (kernder) auf dem Michaelskirchhof erhalten soll. Stirbt Adelheid vor der Erblasserin, erhält der zweite Empfänger das Gesamterbe.