Kurfürst Philipp von der Pfalz gewährt dem Philipp Forstmeister von Gelnhausen und dem Balthasar von Weiler, zusammen oder einzeln, die Vollmacht, die Kundschaft über den Zoll zu Oggersheim zu erlangen und dafür diejenigen, die darüber aussagen, für die Zeit der Aussage von ihren Gelübden und Eiden gegenüber dem Pfalzgrafen zu entbinden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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