König Ludwig [I.] von Bayern belehnt den Vasallen und Kämmerer Franz [Ludwig Philipp] Schenk Freiherr von Stauffenberg, der persönlich nicht erscheinen konnte und durch den Lehenmann und Kämmerer Jacob Wilhelm von Langenmantel als Bevollmächtigten bei der [königlich-bayrischen Regierung des Oberdonaukreises] vertreten wurde, mit drei Vierteln an einem leibfälligen Hof, ein leibfälliges Lehen und sieben Sölden mit der Nieder- und Hochgerichtsbarkeit mit allen Rechten und Gerechtigkeiten zu Ried. Diese Stücke und Güter wurden in der 1729 erstellten und sich bei den Akten befindenden Beschreibung ordentlich verzeichnet und in der infolge der Verordnung vom 12. Dezember 1811 im Jahr 1813 angefertigten und aufgrund der gepflogenen Liquidation richtig gestellten Lehenfassion näher bezeichnet und am 14. September 1832 katastiert. Das Lehen war zuletzt am 4. August 1808 von Klemens [Wenzeslaus Maria] Schenk Graf von Stauffenberg als Lehen empfangen worden. Das Lehen war früher dem Hochstift Augsburg und ist jetzt dem Königreich Bayern lehenbar und wird dem Belehnten nach der am 9. Dezember 1833 zu seinen Gunsten erfolgten Lehenaufsendung und Verzichtleistung von Philipp [Albert Georg] Schenk, Friedrich Schenk und Philipp Karl [Leopold] Schenk Freiherren von Stauffenberg auf die gleichmäßige Lehensnachfolge und dem dadurch eingetretenen teilweisen Nebenfall übertragen. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Der Belehnte kann das Lehen künftig getreulich innehaben und soll dafür dem Aussteller getreu und gewärtig sein, seinen Nutzen fördern und Schaden von ihm abwenden und auch ansonsten alles tun, was ein Lehenmann seinem Lehenherren von Lehen-, Billigkeits- und Rechtswegen schuldig und pflichtig ist.