Erzbischof Walram von Köln ("Nos Walramus Dei gratia sancte Coloniensis ecclesie episcopus") befreit die Waren der Nürnberger Kaufleute von allen Zöllen, mit Ausnahme des sog. Pfundrechts ("theloneum et dationem que vulgo pu{o}nderreicht dicitur"), nur solle von allen in Köln selbst gekauften und verkauften Gütern dieses Recht an der Stadtwaage gleichwie von den Bürgern zu Köln entrichtet werden. - Siegler: der Aussteller mit großem Siegel.